AURA Metallurgie GmbH & Co. KG, Helbra, Am Ernst-Schacht 3, 06311 Helbra. Ausgeschieden auf Grund Verschmelzung mit der Kommanditistin AM Helbra GmbH:Persönlich haftender Gesellschafter:AURA Verwaltungs GmbH, Helbra(Amtsgericht Stendal HRB 214812)Die Gesellschaft ist aufgelöst und ohne Liquidationwegen Übergang aller Aktiva und Passiva auf die AMHelbra GmbH erloschen.
AURA Metallurgie GmbH & Co. KG, Helbra, Am Ernst-Schacht 3, 06311 Helbra.Prokura erloschen: Grahneis, Jürgen, Möllendorf, * ‒.‒.‒‒; Grünert, Dieter, Lutherstadt Eisleben, * ‒.‒.‒‒; Ossetek-Windolph, Jacqueline, Sangerhausen, * ‒.‒.‒‒.
AURA Metallurgie GmbH & Co. KG, Helbra, Am Ernst-Schacht 3, 06311 Helbra.Geschäftsanschrift: Am Ernst-Schacht 3, 06311 Helbra. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Grahneis, Jürgen, Möllendorf, * ‒.‒.‒‒; Grünert, Dieter, Lutherstadt Eisleben, * ‒.‒.‒‒; Ossetek-Windolph, Jacqueline, Sangerhausen, * ‒.‒.‒‒.
AURA Metallurgie GmbH & Co. KG, Helbra, (Am Ernst-Schacht 3, 06311 Helbra).Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: AURA Verwaltungs GmbH, Helbra (Amtsgericht Stendal HRB 214812), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen AM Helbra GmbH, mit dem Sitz in Helbra (Amtsgericht Stendal HRB 209857). Die Ausgliederung wurde mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers vom heutigen Tag wirksam. Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Diese Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.