AUTOGARD KUPPLUNGEN GmbH, Barntrup, Im Wied 2, 32683 Barntrup. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Autogard Kupplungen GmbH am 19.05.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
AUTOGARD KUPPLUNGEN GmbH, Barntrup, Im Wied 2, 32683 Barntrup. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.04.2001 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.04.2011 mit der AUTOGARD Kupplungen Vertriebs GmbH mit Sitz in München (AG München, HRB 191657) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AUTOGARD KUPPLUNGEN GmbH, Lemgo (Im Wied 2, 32683 Barntrup). Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Barntrup beschlossen. Barntrup.