AUTOHAUS SCHNITZLER GmbH & Co. KG, Hilden (Auf dem Sand 36, 40721 Hilden). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Autohaus Schnitzler GmbH & Co. KG (vormals: AUTOHAUS Schnitzler I GmbH & Co. KG) am 18.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
AUTOHAUS SCHNITZLER GmbH & Co. KG, Hilden (Auf dem Sand 36, 40721 Hilden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2008/29.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2008/29.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.07.2008/29.07.2008 mit der AUTOHAUS Schnitzler I GmbH & Co. KG mit Sitz in Hilden (AG Düsseldorf HRA 20016) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.