AUTOSYS Gesellschaft für Systemberatung mbH, Kaarst (Novesiastr. 38, 41564 Kaarst). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ADP Dealer Service Deutschland GmbH am 25. September 2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
AUTOSYS Gesellschaft für Systemberatung mbH, Kaarst (Novesiastr. 38, 41564 Kaarst). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29. August 2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29. August 2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29. August 2006 mit der ADP Dealer Service Deutschland GmbH mit Sitz in Wülfrath (Amtsgericht Wuppertal, HRB 13935) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AUTOSYS Gesellschaft für Systemberatung mbH, Kaarst (Novesiastr. 38, 41564 Kaarst). Bestellt als Geschäftsführer: Overeinder, Ties Armand Hille, Brüssel/Belgien, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
AUTOSYS Gesellschaft für Systemberatung mbH, Kaarst (Novesiastr. 38, 41564 Kaarst). Die Gesellschafterversammlung vom 14. Juni .2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Dauer und Geschäftsjahr) beschlossen.