HRA 10147: AV Transporte und Automobile GmbH & Co. KG, Fürth, Boxdorfer Str. 15, 90765 Fürth. Die Verschmelzung wurde am 03.10.2018 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht Nürnberg HRB 27929). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 10147: AV Transporte und Automobile GmbH & Co. KG, Fürth, Boxdorfer Str. 15, 90765 Fürth. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Varga Transporte GmbH mit dem Sitz in Altdorf (Amtsgericht Nürnberg HRB 27929) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AV Transporte und Automobile GmbH & Co.KG, Nürnberg, Oelserstraße 2a, 90475 Nürnberg. Sitz verlegt, nun: Fürth. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Boxdorfer Str. 15, 90765 Fürth. Nun Amtsgericht Fürth HRA 10147.
AV Transporte und Automobile GmbH & Co. KG, Fürth, Boxdorfer Str. 15, 90765 Fürth. (Transportdienstleistungen, Autovermietung, An- und Verkauf von Fahrzeugen, An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugteilen sowie die Reinigung und Pflege von Fahrzeugen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Boxdorfer Str. 15, 90765 Fürth. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: AV Transporte und Automobile Verwaltungs GmbH, Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 14279). Der Sitz ist von Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 15333) nach Fürth verlegt.
AV Transporte und Automobile GmbH & Co.KG, Nürnberg, Oelserstraße 2a, 90475 Nürnberg.(Transportdienstleistungen, Autovermietung, An- und Verkauf von Fahrzeugen, An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugteilen sowie die Reinigung und Pflege von Fahrzeugen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Oelserstraße 2a, 90475 Nürnberg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: AV Transporte und Automobile Verwaltungs GmbH, Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 25701). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der AV Transporte und Automobile GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 23682). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.