Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt:
Gegenstand des Kommunalunternehmens ist
der Bau und Betrieb von Abfallverwertungs-
und -behandlungsanlagen und die Erfüllung
der Entsorgungspflicht bzw. die
verantwortliche Organisation der Verwertung
bzw. Behandlung für die in Abs. 2
aufgeführten Abfallarten. Hierzu gehören auch
die Entsorgung der hierbei anfallenden
Reststoffe sowie die Vermarktung der
gewonnenen Sekundärrohstoffe (z. B. Schrott)
und der gewonnenen Energie. Des weiteren
kann das Kommunalunternehmen die
Entsorgung bzw. Organisation der Entsorgung
von deponierbaren Abfällen bis zur
Deponieklasse 2 der AZV-Miglieder und
entsprechende Entsorgungspflichten von den
AZV-Mitgliedern übernehmen. Das
Kommunalunternehmen kann auch andere
Entsorgungs- und Verwertungsleistungen
erbringen, z.B. Annahme, Umschlag und
Behandlung von Rest-, Bio-, Gewerbe- und
krankenhausspezifischen Abfällen,
Klärschlamm etc. für andere kommunale,
gewerbliche oder private Kunden. |
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a)
26.02.2025
Strobel |
6 |
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a)
Satzungsänderung durch Beschluss der Verbandsversammlung
des Abfallzweckverbandes Augsburg
vom 08.11.2024 (mit Wirkung ab 01.01.2025) in folgendem
Punkt: § 2 Gegenstand und Kompetenzen des
Kommunalunternehmens. Es wird ein neuer Satz 3 eingefügt.
Der bisherige Satz 3 wird zu Satz 4. |
a)
19.02.2025
Strobel |
HRA 19729: AVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen, Augsburg (Am Mittleren Moos 60, 86167 Augsburg). Aus systemtechnischen Gründen neu vorgetragen: Satzungsänderung durch Beschluss der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Augsburg vom 11.11.2021 (mit Wirkung vom 01.01.2022) in folgenden Punkten: einleitende gesetzliche Grundlage, Präambel, § 2 Gegenstand und Kompetenz des Kommunalunternehmens, § 3 Organe des Kommunalunternehmens, § 4 Verwaltungsrat, § 5 Aufgaben des Verwaltungsrates, § 6 Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrates, § 7 Vorstand, § 9 Wirtsschaftsfühurung, Wirtschaftsplan, § 14 Inkrafttreten.
HRA 19729: AVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen, Augsburg (Am Mittleren Moos 60, 86167 Augsburg). Gegenstand von Amts wegen berichtigt: Gegenstand des Kommunalunternehmens ist der Bau und Betrieb von Abfallverwertungs- und -behandlungsanlagen und die Erfüllung der Entsorgungspflicht bzw. die verantwortliche Organisation der Verwertung bzw. Behandlung für die in Abs. 2 aufgeführten Abfallarten. Hierzu gehören auch die Entsorgung der hierbei anfallenden Reststoffe sowie Vermarktung der gewonnenen Sekundärrohstoffe (z.B. Schrott) und der gewonnenen Energie. Das Kommunalunternehmen kann auch andere Entsorgungs- und Verwertungsleistungen erbringen, z.B. Annahme, Umschlag und Behandlung von Rest-, Bio-, Gewerbe- und krankenhausspezifischen Abfällen, Klärschlamm etc. für andere kommunale, gewerbliche oder private Kunden.
HRA 19729: AVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen, Augsburg (Am Mittleren Moos 60, 86167 Augsburg). Satzungsänderung durch Beschluss der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Augsburg vom 11.11.2021 (mit Wirkung vom 01.01.2022) in folgenden Punkten: einleitende gesetzliche Grundlage, Präambel, § 2 Gegenstand und Kompetenz des Kommunalunternehmens, § 3 Organe des Kommunalunternehmens, § 4 Verwaltungsrat, § 5 Aufgaben des Verwaltungsrates, § 6 Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrates, § 7 Vorstand, § 9 Wirtsschaftsfühurung, Wirtschaftsplan, § 14 Inkrafttreten. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Kommunalunternehmens ist der Bau und Betrieb von Abfallverwertungs- und -behandlungsanlagen und die Erfüllung der Entsorgungspflicht bzw. die verantwortliche Organisation der Verwertung bzw. Behandlung für die in Abs. 2 aufgeführten Abfallarten. Hierzu gehören auch die Entsorgung der hierbei anfallenden Reststoffe sowie Vermarktung der gewonnenen Sekundärrohstoffe (z.B. Schrott) und der gewonnenen Energie. Das Kommunalunternehmen kann auch andere Entsorgungs- und Verwertungsleistungen erbringen, z.B. Annahme, Umschlag und Behandlung von Rest-, Bio-, Gewerbe- und krankenhausspezifischen Abfällen, Klärschlamm etc. für andere Kommunale, gewerbliche oder private Kunden.
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