Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Ludwig-Erhard-Straße 18, 20459 Hamburg |
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a)
20.02.2023
Schellmann |
HRB 215409: AVB Blankenburg GmbH, Oldenburg, Fuldastraße 34, 26135 Oldenburg. Sitz verlegt, nun: Hamburg. Der Sitz ist nach Hamburg (jetzt Amtsgericht Hamburg HRB 172312) verlegt.
HRB 172312: AVB Blankenburg GmbH, Hamburg, Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.1990 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.04.2020 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Oldenburg (bisher: Amtsgericht Oldenburg HRB 215409) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die umfassende Betätigung auf dem Gebiet der Autoverwaltung, Autoselbsthilfe, Ersatzteilhandel, insbesondere Ankauf von PKW's und deren Verwertung sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Handlungen und Rechtsgeschäften sowie die Betätigung innerhalb ähnlicher Branchen und Märkte. Der Unternehmensgegenstand kann auf Abschleppdienst unter Beachtung der Gesezte ausgedehnt werden. Stammkapital: 28.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Meermann, Daniel Herrmann, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Thieme, Ray, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 145435: AVB Blankenburg GmbH, Hamburg, Fischertwiete 2, Chilehaus A, 20095 Hamburg. Neuer Sitz: Oldenburg. Der Sitz ist nach Oldenburg (jetzt Amtsgericht Oldenburg HRB 215409) verlegt.
HRB 145435: AVB Blankenburg GmbH, Hamburg, Fischertwiete 2, Chilehaus A, 20095 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung hat am 27.08.2019 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 0,41 auf EUR 25.565,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Weiter hat die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 die Erhöhung des Stammkapitals um 1.217,00 EUR und 1.218,00 EUR auf insgesamt 28.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzungen mit der NICOM GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 40022) und der Trimex GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 48262) und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. 28.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit folgenden Gesellschaften verschmolzen: a) NICOM GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 40022) und b) Trimex GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 48262). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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