AVECS Bergen GmbH, Bergen auf Rügen (Billrothstr. 11 a, 18528 Bergen auf Rügen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AVECS Corporation AG am 27.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
AVECS Bergen GmbH, Bergen auf Rügen (Billrothstr. 11 a, 18528 Bergen auf Rügen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.6.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.6.2007 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.6.2007 mit der AVECS Corporation AG mit Sitz in Fichtenwalde (AG Potsdam HRB 13013 P) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.