AVG Altenheim-Verwaltungsgesellschaft mbH, Nickenich, Kolpingstraße 17a, 56645 Nickenich.Die Verschmelzung der Gesellschaft mit der Warmbold Altenheimbetriebe GmbH (AG Koblenz HRB 11891) als übernehmender Rechtsträgerin aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2010 mit Ergänzung vom 06.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 22.03.2010 und vom 18.06.2010 ist durch Eintragung im Register der übernehmenden Rechtsträgerin am 25.06.2010 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
AVG Altenheim-Verwaltungsgesellschaft mbH, Nickenich, Kolpingstraße 17a, 56645 Nickenich.Geschäftsanschrift: Kolpingstraße 17a, 56645 Nickenich. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.03.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.03.2010 mit der Warmbold Altenheimbetriebe GmbH mit Sitz in Nickenich (AG Koblenz, HRB 11891) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.