Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
26 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Salzer, Jürgen Bernd, Haar, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
28.10.2022
Lohner |
HRB 96297: AVIAREPS Tourism GmbH, München, Landsberger Str. 110, 80339 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ortmann, Nico, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 96297: AVIAREPS Tourism GmbH, München, Josephspitalstraße 15, 80331 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Landsberger Str. 110, 80339 München.
HRB 96297: AVIAREPS Tourism GmbH, München, Josephspitalstraße 15, 80331 München. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Drechsler, Thomas Rudolf, München, * ‒.‒.‒‒; Ortmann, Nico, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
HRB 96297: AVIAREPS Tourism GmbH, München, Josephspitalstraße 15, 80331 München. Die MARO und Partner GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 69986) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.4.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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