AVIB-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Münster (Weseler Str. 729 - 735, 48153 Münster). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kraft mobile Grundbesitzverwaltungs GmbH am 28.02.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
AVIB-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Münster (Weseler Str. 729 - 735, 48153 Münster). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.01.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.01.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.01.2006 mit der Kraft mobile Grundbesitzverwaltungs GmbH mit Sitz in Coesfeld (Amtsgericht Coesfeld HR B 2206) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.