Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Grüner, Karl, München, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
26.03.2024
Weseloh
b)
Fall 20 |
HRB 5220: AVT STOYE GmbH, Hanau, Dieselstr. 8, 63456 Hanau. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schaefer, Martin, Duisburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5220: AVT STOYE GmbH, Hanau, Dieselstr. 8, 63456 Hanau. Daten der Zweigniederlassung (Köln) geändert, nun: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Köln, 50769 Köln, Geschäftsanschrift: Rudi-Jaehne-Str. 17, 50769 Köln. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Engels, Marcel, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5220: AVT STOYE GmbH, Hanau, Dieselstr. 8, 63456 Hanau. Bestellt als Geschäftsführer: Grüner, Karl, München, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schäfer, Matthias, Grafschaft, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5220: AVT STOYE GmbH, Hanau, Dieselstr. 8, 63456 Hanau. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der STM Verkehrssysteme GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 80568) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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