HRB 41405: AW Pharma Beteiligungs GmbH, Mörlenbach, Schulstraße 30, 67716 Heltersberg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MGF VerwaltungsGmbH am 27.12.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 41405: AW Pharma Beteiligungs GmbH, Mörlenbach, Schulstraße 30, 67716 Heltersberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MGF Verwaltungs GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 169897) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AW Pharma Beteiligungs GmbH, Mörlenbach, Schulstraße 30, 67716 Heltersberg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 04.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der FABACEA a.s. mit Sitz in Prag, Tschechische Republik (Handelsregister des Stadtgerichts Prag, Abt. B, Einlage 10414) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AW Pharma Beteiligungs GmbH, Mörlenbach, Schulstraße 30, 67716 Heltersberg. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans eingereicht worden, nachdem die Firma AW Pharma Beteiligungs GmbH mit Sitz in Mörlenbach (Amtsgericht Darmstadt, HRB 41405) als übernehmender Rechtsträger grenzüberschreitend mit der Firma FABACEA a.s. (übertragender Rechtsträger), Rechtsform: Aktiengesellschaft tschechischen Rechts mit Sitz in Prag, Tschechische Republik (Stadtgericht Prag, Abteilung B, Einlage 10414, Identifikationsnummer 274 10 145) verschmolzen werden sollen. Wegen des weiteren Inhalts des Verschmelzungsplans wird auf die zum Register eingereichten Unterlagen Bezug genommen. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden AW Pharma Beteiligungs GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten AW Pharma Beteiligungs GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der AW Pharma GmbH nach § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Nach tschechischem Recht ist den Gläubigern des übertragenden Rechtsträgers FABACEA a.s. im Fall einer verschmelzungsbedingten Verschlechterung der Einbringlichkeit ihrer Forderungen ein Anspruch auf ausreichende Sicherheitsleistung zuzusprechen, sofern sie ihre nicht fälligen Forderungen innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im Handelsregister der Republik Tschechien anmelden. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht denjenigen Gläubigern nicht zu, die im Fall einer Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung haben, sich für den Fall einer Insolvenz als Massegläubiger betrachten oder deren Forderungen erst nach der Eintragung der Verschmelzung ins Handelsregister entstanden sind.Vollständige Auskünfte können kostenlos bei dem Geschäftsführer der Gesellschaft Rechtsanwalt Thomas Dietenhöfer, geschäftsansässig Kehr & Dietenhöfer WP/StB/RA, Q 4, 2, 68161 Mannheim, Deutschland angefordert werden.
AW Pharma Beteiligungs GmbH, Mörlenbach, Schulstraße 30, 67716 Heltersberg. Geschäftsanschrift: Schulstraße 30, 67716 Heltersberg.