HRA 89382: AWA-Ammersee Wasser- und Abwasserbetriebe gKU, Herrsching a. Ammersee, Landkreis Starnberg (Mitterweg 1, 82211 Herrsching). Bestellt: Vorstand: Bleimaier, Maximilian, Inning a. Ammersee, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Vorstand: Doblinger, Hermann, Alling, * ‒.‒.‒‒.
AWA-Ammersee Wasser- und Abwasserbetriebe gKU, Herrsching a. Ammersee (Mitterweg 1, 82211 Herrsching). Kommunalunternehmen. Gegenstand des Unternehmens: Beseitigung des Schmutzwassers in den Gemeinden Andechs, Herrsching a. A., Inning a. A., Pähl, Seefeld, Wielenbach und Wörthsee, ausgenommen die räumlich getrennten und nichtkanalisierten Außenbereiche, sowie ausgeklammert die Ortsteile Haunshofen und Bauerbach der Gemeinde Wielenbach, die über eigenständige Abwasseranlagen verfügen; Betreiben, Unterhalten und erforderlichenfalls Erweitern der gemeinsamen Kläranlage Ammersee in Eching auf der Grundlage der Zweckvereinbarung mit dem an der Anlage beteiligten Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Ammersee-West; anstelle der Gemeinden Andechs, Herrsching a. A., Inning a. A., Pähl, Seefeld und Wörthsee die Abwicklung der nach § 9 Abs. 2 Satz 2 des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 Bay. Abw. AG zu zahlen und auf die Kleineinleiter abzuwälzenden Abwasserabgabe durchzuführen (die gesetzlichen Vorgaben in diesem Zusammenhang für Körperschaften des öffentlichen Rechts werden als auch für gemeinsame Kommunalunternehmen als anwendbar betrachtet); Übernahme von Betriebsführungen für Kommunen und Zweckverbände, soweit es sich hierbei um Belange der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung handelt; im Umfang der vom Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Ammersee-Ost bislang durchgeführten und von den Gemeinden entsprechend einem dafür jeweils zu erarbeitenden Entwässerungskonzept und auf der Grundlage abzuschließender Zweckvereinbarungen mit den betreffenden Gemeinden neu hinzukommende Beseitigung von Niederschlagswasser; soweit von einer oder mehrerer Gemeinden die Versorgung mit Trinkwasser auf das gKU übertragen wird, die Versorgung der Gemeinden mit Trinwasser, ausgenommen die bisher gemeindlicherseits nicht bedienten Außenbereiche auf der Grundlage abzuschließender Zweckvereinbarungen mit den jeweils betreffenden Gemeinden. Das Kommunalunternehmen wird durch den alleinigen Vorstand vertreten. Vorstand: Doblinger, Hermann, Alling, * ‒.‒.‒‒.