AWANDA MEDIA GmbH, Regensburg (Arnulfplatz 7, 93047 Regensburg). Die Verschmelzung wurde am 05.04.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 153718).
AWANDA MEDIA GmbH, Regensburg (Arnulfplatz 7, 93047 Regensburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.01.2007 sowie der Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom selben Tage mit der Die Sparschwein AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 153 718) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AWANDA MEDIA GmbH, Regensburg (Arnulfsplatz 7, 93047 RegensburgAWANDA MEDIA GmbH, Regensburg (Arnulfsplatz 7, 93047 Regensburg). Die Gesellschafterversammlung vom 08.09.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 12.500,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 37.500,00 EUR. Der Gesellschafter leistet auf seine Stammeinlage von 12.500,00 EUR eine Sacheinlage, indem er einen Teil seiner Darlehensforderung gegen die Gesellschaft aus dem Vertrag vom 22.06.2005 in dieser Höhe erlässt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.