AWD.pharma GmbH & Co.KG, Radebeul, Wasastr. 50, 01445 Radebeul. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2013 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der TEVA GmbH mit dem Sitz in Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 726876) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Die Verschmelzung wurde am 15.07.2013 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
AWD.pharma GmbH & Co.KG, Radebeul, Wasastr. 50, 01445 Radebeul. Nach Verschmelzung nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Merckle GmbH, Blaubeuren, Dresden (Amtsgericht Mainz HRB 5125), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
AWD.pharma GmbH & Co.KG, Radebeul, Wasastr. 50, 01445 Radebeul. Die ACCEDO Arzneimittel GmbH mit dem Sitz in Radebeul (Amtsgericht Dresden HRB 24710 ) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2011 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlungen der übertragenden und übernehmenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Die O.R.C.A. pharm GmbH mit Sitz in Wolfratshausen (Amtsgericht München HRB 124343) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden und übernehmenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
AWD.pharma GmbH & Co.KG, Dresden (Wasastr. 15, 01445 Radebeul). Neuer Sitz: Radebeul. Der Sitz ist verlegt nach Radebeul.