HRB 2524 BB: AWESS Dienstleistungsgesellschaft für Wissenschaft und Industrie mbH, Henstedt-Ulzburg, Logentwiete 26, 24558 Henstedt-Ulzburg. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 2524 BB: AWESS Dienstleistungsgesellschaft für Wissenschaft und Industrie mbH, Henstedt-Ulzburg, Logentwiete 26, 24558 Henstedt-Ulzburg. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten. Vorstand: Änderung zu Nr. 1: unter gleichzeitiger Ergänzung des Geburtsdatums von Amts wegen, nun; Liquidator: Mesterharm, Georg, * ‒.‒.‒‒, Henstedt-Ulzburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Mesterharm, Gudrun; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.12.2015 ist die Gesellschaft aufgelöst.
AWESS Dienstleistungsgesellschaft für Wissenschaft und Industrie mbH, Henstedt-Ulzburg(Logentwiete 26, 24558 Henstedt-Ulzburg). Die Spaltung ist mit der am 13.08.2007 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden..
AWESS Dienstleistungsgesellschaft für Wissenschaft und Industrie mbH, Henstedt-Ulzburg(Logentwiete 26, 24558 Henstedt-Ulzburg). Berichtigung zur Eintragung Nr. 2: Der übertragende Rechtsträger ist eingetragen: Amtsgericht Kiel, HRA 1413 BB..
AWESS Dienstleistungsgesellschaft für Wissenschaft und Industrie mbH, Henstedt-Ulzburg(Logentwiete 26, 24558 Henstedt-Ulzburg). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.06.2007 ist das Stammkapital von bisher 100.000,00 DM auf 51.129,19 € umgestellt worden. Sodann ist es zum Zwecke der Durchführung des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.06.2007 um 3.870,81 € auf 55.000,00 € erhöht worden. Der Gesellschaftsvertrag ist in § 3 (Stammkapital) und in § 9 (Bekanntmachungen) geändert. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.06.2007 das Vermögen der unter HRA 1413 BB Amtsgericht Kiel eingetragenen Einzelfirma "AWESS - Georg Mesterharm e.Kfm." -übertragender Rechtsträger- im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.