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AWIP Immobilien-Projektentwicklung GmbH, Lohmar (HRB 6615) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Heiligenstock 49
53797 Lohmar
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 6615
Amtsgericht: Siegburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die AWIP Immobilien-Projektentwicklung GmbH aus Lohmar war im Handelsregister Siegburg unter der Nummer HRB 6615 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die AWIP Immobilien-Projektentwicklung GmbH ihren Standort nicht geändert. Die AWIP Immobilien-Projektentwicklung GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 31.07.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 30.07.2020
Löschung

HRB 6615: AWIP Immobilien-Projektentwicklung GmbH, Lohmar, Heiligenstock 49, 53797 Lohmar. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 24.07.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 03.07.2020
Veränderung

HRB 6615: AWIP Immobilien-Projektentwicklung GmbH, Lohmar, Heiligenstock 49, 53797 Lohmar. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.01.2020 mit der AWIP Immobilien-Projektentwicklung GmbH & Co. Grundstücksverwaltung KG mit Sitz in Lohmar (Amtsgericht Siegburg HRA 3281) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

30.07.2020
Registervorgang

Löschung 30.07.2020