HRB 16529:AWKV gGmbH Aus- und Weiterbildungseinrichtung für klinische Verhaltenstherapie, Kassel (Friedrich-Ebert-Straße 110, 34119 Kassel). Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 20.11.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 16529:AWKV gGmbH Aus- und Weiterbildungseinrichtung für klinische Verhaltenstherapie, Kassel (Friedrich-Ebert-Straße 110, 34119 Kassel). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2014. Gegenstand: Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung der Berufsausbildung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Klingelhöfer, Doerthe, Kassel, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Aus- und Weiterbildungseinrichtung für klinische Verhaltenstherapie e.V. (AWKV) mit Sitz in Marburg (Amtsgericht Marburg, VR 1300) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 14.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.