HRB 707336: AWO Baden-Baden gemeinnützige GmbH, Baden-Baden, Rheinstr. 164, 76532 Baden-Baden. Prokura erloschen: Wiedemer, Wolfgang, Appenweier, * ‒.‒.‒‒.
AWO Baden-Baden gemeinnützige GmbH, Baden-Baden, Rheinstr. 164, 76532 Baden-Baden. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Pfistner, Eva Maria, Baden-Baden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Köpke, Olaf Bernt Eberhard, Baden-Baden, * ‒.‒.‒‒. Prokura geändert; nun: Einzelprokura: Wiedemer, Wolfgang, Appenweier, * ‒.‒.‒‒.
AWO Baden-Baden gemeinnützige GmbH, Baden-Baden, Rheinstr. 164, 76532 Baden-Baden.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Baden-Baden e.V.", Baden-Baden (Amtsgericht Baden-Baden - VR 489) am 09.08.210 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
AWO Baden-Baden gemeinnützige GmbH, Baden-Baden, Rheinstr. 164, 76532 Baden-Baden.Der Verein "Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Baden-Baden e.V.", Baden-Baden (Amtsgericht Baden-Baden VR 489) hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.05.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.05.2010 seine bisher im Ramen des Vereins geführten Einrichtungen Geschäftsstelle Rheinstrasse 164, Baden-Baden, Seniorenwohnanlage Gutleuthaus mit Begegnungssstätte Lange Straße 78, Baden-Baden, Seniorenwohnanlage Olga-Haebler-Haus Rheinstraße 164-170, Baden-Baden sowie die Seniorentagespflege Rheinstraße 170, Baden-Baden, das Kinderhaus Eulenspiegel Balger Straße 17, Baden-Baden, den Kindergarten "Der kleine Prinz" Schwarzwaldstr. 101, Baden-Baden und das Else-Stolz-Heim in Baden-Baden mit der Postadresse Unterplättig 4, 77815 Bühl, die ambulanten Dienste Mobiler-Sozialer-Dienst, Individuelle Schwerstbehinderten-Betreuung, Aktion Nächstenhilfe (Nachbarschaftshilfe), und Sozialstation mit Hausnotruf, alle in der Rheinstraße 164, Baden-Baden ansässig, als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1, §§ 126 ff., § 149 UmwG auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Wegen der weiteren Festsetzungen wird auf die bei Gericht eingereichten Urkunden Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.