HRB 62348: AWO Bergstraße Soziale Dienste gGmbH, Bürstadt, Nibelungenstraße 164, 68642 Bürstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Blessing, Peter, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Parker, Sebastian, Griesheim, * ‒.‒.‒‒.
AWO Bergstrasse Soziale Dienste gGmbH, Bürstadt, Nibelungenstraße 164, 68642 Bürstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie § 8 (Geschäftsführung Vertretung) beschlossen. AWO Bergstraße Soziale Dienste gGmbH. Geschäftsanschrift: Nibelungenstraße 164, 68642 Bürstadt. Neuer Gegenstand: Ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, -insbesondere der Zwecke des Verbands der Arbeiterwohlfahrt, deren Unterverbände und der angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten-, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises durch (1) vorbeugende, helfende und heilende Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen Arbeit (2) Anregungen und Hilfe zur Selbsthilfe (3) Entwicklung und Erprobung neuer Formen und Methoden der sozialen Arbeit (4) Angebot und Unterhaltung von sozialen Einrichtungen und Diensten (5) Information und Aufklärung über Fragen der sozialen Arbeit (6) Mitwirkung an den Aufgaben der öffentlichen Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe (7) Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltungskörperschaft und der Kommunalverwaltung des Kreises. Der Gegenstand und Zweck des Unternehmens wird verwirklicht insbesondere durch (1) Angebot und Unterhaltung von Einrichtungen und Diensten, die den Aufgaben der Sozialhilfe, Jugendhilfe und Gesundheitsfürsorge dienen (2) Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung (3) Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltungskörperschaft und den Kommunalverwaltungen des Kreises (4) Mitarbeit in Ausschüssen der öffentlichen Hand im Bereich Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe (5) Stellungnahme zu allen Fragen der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege, enge Zusammenarbeit mit den parlamentarischen Vertretern sowie mit der kommunalen und staatlichen Verwaltung bei der Planung und Durchführung sozialer Aufgaben (6) Zusammenarbeit mit anderen Organisationen der freien Wohlfahrtspflege, Fachverbänden und Organisationen.