10 |
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige bzw.
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke"
derAbgabenordnung.
2. Zweck des Unternehmens ist die
Förderung des Wohlfahrtswesens, der
öffentlichen Gesundheitspflege sowie der
Kinder-, Jugend-, Familien- und
Behindertenhilfe sowie die selbstlose
Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung
(AO) genannten Personenkreises, auf der
Grundlage der im Verbandsstatut der
Arbeiterwohlfahrt niedergelegten
Grundwerte.
3. Verwirklicht wird der
Unternehmenszweck mit Zweckbetrieben
im Sinne der Abgabenordnung,
insbesondere mit der Errichtung und dem
Betrieb, der Übernahme der
Betriebsträgerschaft und der Förderung von
Einrichtungen und Diensten der
gemeinnützigen Kinder-, Jugend-, Familien-
und Behindertenhilfe und weiteren damit in
Zusammenhang stehenden,
gemeinnützigen Angeboten für Kinder,
Jugendliche, Familien sowie Menschen mit
Behinderung, insbesondere der
- psychosozialen Betreuung- und Beratung,
- stationären Betreuung und betreuter
Wohnformen,
- Angebote für hilfsbedürftige Personen i. S.
d. § 53 AO durch Leistungen zum
Lebensunterhalt
- kombinierte Wohn- und
Betreuungsangebote
- Beschaffung und Zurverfügungstellung
von Wohnraum, insbesondere an ältere,
kranke, behinderte und sozial schwache
Menschen,
- Gesundheitsvorsorge,
- Aus- und Fortbildung,
- Betrieb von Kindertagesstätten
- und artverwandten Tätigkeiten
einschließlich Nebenleistungen.
4. Die Gesellschaft orientiert sich hierbei an
in der Praxis üblichen Betreuungsleitsätzen
und an einem Betreuungsbegriff, der an
den Bedürfnissen des Menschen
ausgerichtet ist. Die Betreuung wird
verstanden als ein mehrdimensionaler
Beziehungsprozess, auf dessen Grundlage
körperliche, geistige, psychosoziale,
kulturelle sowie präventive und aktivierende
Begleitung stattfinden soll. Dieser
emanzipatorische Ansatz geschieht unter
Berücksichtigung der individuellen
Bedürfnisse und Einbeziehung der
betroffenen Person. Die Gesellschaft wird
diesen Standard durch
Qualitätssicherungsmaßnahmen aufbauen
und in enger Zusammenarbeit mit der
Arbeiterwohlfahrt weiterentwickeln.
5. Der Satzungszweck wird ferner
verwirklicht insbesondere durch die
Erbringung von Kooperationsleistungen an
andere steuerbegünstigte Körperschaften
im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich
durch
- Informationen und Beratungen sowie
sonstige spitzenverbandliche Aufgaben,
- Fortbildung,
- Unterstützung bei
Vergütungsverhandlung,
- sowie sonstige Unterstützungsleistungen
bei der Führung der Zweckbetriebe an vor
allem mit der Gesellschaft verbundenen
Körperschaften, insbesondere an
- AWO Bezirksverband Mittelrhein e.V.,
- AWO GESA GmbH,
- AWO WohnBau GmbH,
sowie an den Regionalverband und die
Kreisverbände derAWO und deren
gemeinnützige Tochtergesellschaften im
räumlichen Einzugsbereich des AWO
Bezirksverband Mittelrhein e. V.,
- den AWO Kreisverband Aachen-Land e.
V.,
- den AWO Kreisverband Aachen-Stadt e.
V.,
- den AWO Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg
e. V.,
- den AWO Kreisverband Düren e. V.,
- den AWO Kreisverband Heinsberg e. V.,
- den AWO Kreisverband Köln e. V.,
- den AWO Regionalverband Rhein-Erft &
Euskirchen e. V.,
- den AWO Kreisverband Rhein-Oberberg
e. V.
6. Die Gesellschaft verwirklicht ihre
steuerbegünstigten Zwecke ferner unter
Einbeziehung von Kooperationsleistungen
von anderen steuerbegünstigten
Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3
AO, nämlich durch
- Geschäftsführungs- und
Verwaltungstätigkeiten jeglicher Art,
- Finanzbuchhaltung (einschließlich
Abwicklung des Zahlungsverkehrs),
- Personaldienstleistungen (einschl.
Abrechnungen und sonstige HR-
Leistungen),
- Informationen und Beratungen sowie
sonstige spitzenverband liche Aufgaben,
- IT-Dienstleistungen,
- Datenschutz und Qualitätsmanagement,
- Fortbildung,
- Unterstützung bei
Vergütungsverhandlung,
- die Überlassung von Immobilien und
Ausstattung,
- Betreuung von Immobilien in Bezug auf
Wartung, Instandhaltung und Verwaltung,
technische Gebäudeausrüstung und
Energiemanagement,
- Reinigungsleistungen
- sowie sonstige Unterstützungsleistungen
bei der Führung der Zweckbetriebe
vor allem von mit der Gesellschaft
verbundenen Körperschaften,
insbesondere von
- AWO Bezirksverband Mittelrhein e. V.,
- AWO GESA GmbH
- AWO WohnBau GmbH.
7 Die Gesellschaft ist kororatives Mitglied
im Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband
Mittelrhein e. V. mit Sitz in Köln und
unterwirft sich dessen Satzung in der
jeweils gültgien Fassung. Sie verwendet
das Verbandszeichen der Arbeiterwohlfahrt
solange Verbände der Arbeiterwohlfahrt
zusammen direkt oder indirekt mindestens
51 % der Geschäftsanteile halten.
8. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert
die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden
Geschäftsbetrieb im Rahmen der Erfüllung
der ideellen Satzungszwecke.
9. Das Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt
ist in seiner jeweiligen Fassung für die
Gesellschaft bindend. Insbesondere wird
nach Abschnitt 13 Abs. 3 c des
Verbandsstatuts auf Abschnitt 7 Abs. 2 und
Abs. 2a des Verbandsstatuts
Finanzordnung sowie auf die von der
Bundeskonferenz auf deren Grundlage
verabschiedeten Beitragsordnungen
verwiesen. |
|
|
|
|
a)
05.12.2024
Engeland
b)
Lfd. Nr. 9, Sp. 2 c),
Eintragung vom
28.11.2024 von Amts
wegen berichtigt |
9 |
a)
AWO Der Sommerberg GmbH
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige bzw.
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke"
derAbgabenordnung.
2. Zweck des Unternehmens ist die
Förderung des Wohlfahrtswesens, der
öffentlichen Gesundheitspflege sowie der
Kinder-, Jugend-, Familien- und
Behindertenhilfe sowie die selbstlose
Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung
(AO) genannten Personenkreises, auf der
Grundlage der im Verbandsstatut der
Arbeiterwohlfahrt niedergelegten
Grundwerte.
3. Verwirklicht wird der
Unternehmenszweck mit Zweckbetrieben
im Sinne der Abgabenordnung,
insbesondere mit der Errichtung und dem
Betrieb, der Übernahme der
Betriebsträgerschaft und der Förderung von
Einrichtungen und Diensten der
gemeinnützigen Kinder-, Jugend-, Familien-
und Behindertenhilfe und weiteren damit in
Zusammenhang stehenden,
gemeinnützigen Angeboten für Kinder,
Jugendliche, Familien sowie Menschen mit
Behinderung, insbesondere der
- psychosozialen Betreuung- und Beratung,
- stationären Betreuung und betreuter
Wohnformen,
- Angebote für hilfsbedürftige Personen i. S.
d. § 53 AO durch Leistungen zum
Lebensunterhalt
- kombinierte Wohn- und
Betreuungsangebote
- Beschaffung und Zurverfügungstellung
von Wohnraum, insbesondere an ältere,
kranke, behinderte und sozial schwache
Menschen,
- Gesundheitsvorsorge,
- Aus- und Fortbildung,
- Betrieb von Kindertagesstätten
- und artverwandten Tätigkeiten
einschließlich Nebenleistungen.
4. Die Gesellschaft orientiert sich hierbei an
in der Praxis üblichen Betreuungsleitsätzen
und an einem Betreuungsbegriff, der an
den Bedürfnissen des Menschen
ausgerichtet ist. Die Betreuung wird
verstanden als ein mehrdimensionaler
Beziehungsprozess, auf dessen Grundlage
körperliche, geistige, psychosoziale,
kulturelle sowie präventive und aktivierende
Begleitung stattfinden soll. Dieser
emanzipatorische Ansatz geschieht unter
Berücksichtigung der individuellen
Bedürfnisse und Einbeziehung der
betroffenen Person. Die Gesellschaft wird
diesen Standard durch
Qualitätssicherungsmaßnahmen aufbauen
und in enger Zusammenarbeit mit der
Arbeiterwohlfahrt weiterentwickeln.
5. Der Satzungszweck wird ferner
verwirklicht insbesondere durch die
Erbringung von Kooperationsleistungen an
andere steuerbegünstigte Körperschaften
im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich
durch
- Informationen und Beratungen sowie
sonstige spitzenverbandliche Aufgaben,
- Fortbildung,
- Unterstützung bei
Vergütungsverhandlung,
- sowie sonstige Unterstützungsleistungen
bei der Führung der Zweckbetriebe an vor
allem mit der Gesellschaft verbundenen
Körperschaften, insbesondere an
- AWO Bezirksverband Mittelrhein e.V.,
- AWO GESA GmbH,
- AWO WohnBau GmbH,
sowie an den Regionalverband und die
Kreisverbände derAWO und deren
gemeinnützige Tochtergesellschaften im
räumlichen Einzugsbereich des AWO
Bezirksverband Mittelrhein e. V.,
- den AWO Kreisverband Aachen-Land e.
V.,
- den AWO Kreisverband Aachen-Stadt e.
V.,
- den AWO Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg
e. V.,
- den AWO Kreisverband Düren e. V.,
- den AWO Kreisverband Heinsberg e. V.,
- den AWO Kreisverband Köln e. V.,
- den AWO Regionalverband Rhein-Erft &
Euskirchen e. V.,
- den AWO Kreisverband Rhein-Oberberg
e. V.
6. Die Gesellschaft verwirklicht ihre
steuerbegünstigten Zwecke ferner unter
Einbeziehung von Kooperationsleistungen
von anderen steuerbegünstigten
Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3
AO, nämlich durch
- Geschäftsführungs- und
Verwaltungstätigkeiten jeglicher Art,
- Finanzbuchhaltung (einschließlich
Abwicklung des Zahlungsverkehrs),
- Personaldienstleistungen (einschl.
Abrechnungen und sonstige HR-
Leistungen),
- Informationen und Beratungen sowie
sonstige spitzenverband liche Aufgaben,
- IT-Dienstleistungen,
- Datenschutz und Qualitätsmanagement,
- Fortbildung,
- Unterstützung bei
Vergütungsverhandlung,
- die Überlassung von Immobilien und
Ausstattung,
- Betreuung von Immobilien in Bezug auf
Wartung, Instandhaltung und Verwaltung,
technische Gebäudeausrüstung und
Energiemanagement,
- Reinigungsleistungen
- sowie sonstige Unterstützungsleistungen
bei der Führung der Zweckbetriebe
vor allem von mit der Gesellschaft
verbundenen Körperschaften,
insbesondere von
- AWO Bezirksverband Mittelrhein e. V.,
- AWO Gesellschaft für
Altenhilfeeinrichtungen mbH
- DSE Dienstleistungen für soziale
Einrichtungen GmbH.
7 Die Gesellschaft ist kororatives Mitglied
im Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband
Mittelrhein e. V. mit Sitz in Köln und
unterwirft sich dessen Satzung in der
jeweils gültgien Fassung. Sie verwendet
das Verbandszeichen der Arbeiterwohlfahrt
solange Verbände der Arbeiterwohlfahrt
zusammen direkt oder indirekt mindestens
51 % der Geschäftsanteile halten.
8. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert
die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden
Geschäftsbetrieb im Rahmen der Erfüllung
der ideellen Satzungszwecke.
9. Das Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt
ist in seiner jeweiligen Fassung für die
Gesellschaft bindend. Insbesondere wird
nach Abschnitt 13 Abs. 3 c des
Verbandsstatuts auf Abschnitt 7 Abs. 2 und
Abs. 2a des Verbandsstatuts
Finanzordnung sowie auf die von der
Bundeskonferenz auf deren Grundlage
verabschiedeten Beitragsordnungen
verwiesen. |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma,
Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung hat ferner eine Änderung des
Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und Gegenstand des
Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
28.11.2024
Engeland |
8 |
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige bzw.
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke"
derAbgabenordnung.
2. Zweck des Unternehmens ist die
Förderung des Wohlfahrtswesens, der
öffentlichen Gesundheitspflege sowie der
Kinder-, Jugend-, Familien- und
Behindertenhilfe sowie die selbstlose
Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung
(AO) genannten Personenkreises, auf der
Grundlage der im Verbandsstatut der
Arbeiterwohlfahrt niedergelegten
Grundwerte.
3. Verwirklicht wird der
Unternehmenszweck mit Zweckbetrieben
im Sinne der Abgabenordnung,
insbesondere mit der Errichtung und dem
Betrieb, der Übernahme der
Betriebsträgerschaft und der Förderung von
Einrichtungen und Diensten der
gemeinnützigen Kinder-, Jugend-, Familien-
und Behindertenhilfe und weiteren damit in
Zusammenhang stehenden,
gemeinnützigen Angeboten für Kinder,
Jugendliche, Familien sowie Menschen mit
Behinderung, insbesondere der
- psychosozialen Betreuung- und Beratung,
- stationären Betreuung und betreuter
Wohnformen,
- Angebote für hilfsbedürftige Personen i. S.
d. § 53 AO durch Leistungen zum
Lebensunterhalt
- kombinierte Wohn- und
Betreuungsangebote
- Beschaffung und Zurverfügungstellung
von Wohnraum, insbesondere an ältere,
kranke, behinderte und sozial schwache
Menschen,
- Gesundheitsvorsorge,
- Aus- und Fortbildung,
- Betrieb von Kindertagesstätten
- und artverwandten Tätigkeiten
einschließlich Nebenleistungen.
4. Die Gesellschaft orientiert sich hierbei an
in der Praxis üblichen Betreuungsleitsätzen
und an einem Betreuungsbegriff, der an
den Bedürfnissen des Menschen
ausgerichtet ist. Die Betreuung wird
verstanden als ein mehrdimensionaler
Beziehungsprozess, auf dessen Grundlage
körperliche, geistige, psychosoziale,
kulturelle sowie präventive und aktivierende
Begleitung stattfinden soll. Dieser
emanzipatorische Ansatz geschieht unter
Berücksichtigung der individuellen
Bedürfnisse und Einbeziehung der
betroffenen Person. Die Gesellschaft wird
diesen Standard durch
Qualitätssicherungsmaßnahmen aufbauen
und in enger Zusammenarbeit mit der
Arbeiterwohlfahrt weiterentwickeln.
5. Der Satzungszweck wird ferner
verwirklicht insbesondere durch die
Erbringung von Kooperationsleistungen an
andere steuerbegünstigte Körperschaften
im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich
durch
- Informationen und Beratungen sowie
sonstige spitzenverbandliche Aufgaben,
- Fortbildung,
- Unterstützung bei
Vergütungsverhandlung,
- sowie sonstige Unterstützungsleistungen
bei der Führung der Zweckbetriebe an vor
allem mit der Gesellschaft verbundenen
Körperschaften, insbesondere an
- AWO Bezirksverband Mittelrhein e.V.,
- AWO Gesellschaft für
Altenhilfeeinrichtungen mbH,
- DSE Dienstleistungen für soziale
Einrichtungen GmbH,
sowie an den Regionalverband und die
Kreisverbände derAWO und deren
gemeinnützige Tochtergesellschaften im
räumlichen Einzugsbereich des AWO
Bezirksverband Mittelrhein e. V.,
- den AWO Kreisverband Aachen-Land e.
V.,
- den AWO Kreisverband Aachen-Stadt e.
V.,
- den AWO Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg
e. V.,
- den AWO Kreisverband Düren e. V.,
- den AWO Kreisverband Heinsberg e. V.,
- den AWO Kreisverband Köln e. V.,
- den AWO Regionalverband Rhein-Erft &
Euskirchen e. V.,
- den AWO Kreisverband Rhein-Oberberg
e. V.
6. Die Gesellschaft verwirklicht ihre
steuerbegünstigten Zwecke ferner unter
Einbeziehung von Kooperationsleistungen
von anderen steuerbegünstigten
Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3
AO, nämlich durch
- Geschäftsführungs- und
Verwaltungstätigkeiten jeglicher Art,
- Finanzbuchhaltung (einschließlich
Abwicklung des Zahlungsverkehrs),
- Personaldienstleistungen (einschl.
Abrechnungen und sonstige HR-
Leistungen),
- Informationen und Beratungen sowie
sonstige spitzenverband liche Aufgaben,
- IT-Dienstleistungen,
- Datenschutz und Qualitätsmanagement,
- Fortbildung,
- Unterstützung bei
Vergütungsverhandlung,
- die Überlassung von Immobilien und
Ausstattung,
- Betreuung von Immobilien in Bezug auf
Wartung, Instandhaltung und Verwaltung,
technische Gebäudeausrüstung und
Energiemanagement,
- Reinigungsleistungen
- sowie sonstige Unterstützungsleistungen
bei der Führung der Zweckbetriebe
vor allem von mit der Gesellschaft
verbundenen Körperschaften,
insbesondere von
- AWO Bezirksverband Mittelrhein e. V.,
- AWO Gesellschaft für
Altenhilfeeinrichtungen mbH
- DSE Dienstleistungen für soziale
Einrichtungen GmbH.
7 Die Gesellschaft ist kororatives Mitglied
im Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband
Mittelrhein e. V. mit Sitz in Köln und
unterwirft sich dessen Satzung in der
jeweils gültgien Fassung. Sie verwendet
das Verbandszeichen der Arbeiterwohlfahrt
solange Verbände der Arbeiterwohlfahrt
zusammen direkt oder indirekt mindestens
51 % der Geschäftsanteile halten.
8. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert
die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden
Geschäftsbetrieb im Rahmen der Erfüllung
der ideellen Satzungszwecke.
9. Das Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt
ist in seiner jeweiligen Fassung für die
Gesellschaft bindend. Insbesondere wird
nach Abschnitt 13 Abs. 3 c des
Verbandsstatuts auf Abschnitt 7 Abs. 2 und
Abs. 2a des Verbandsstatuts
Finanzordnung sowie auf die von der
Bundeskonferenz auf deren Grundlage
verabschiedeten Beitragsordnungen
verwiesen. |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und
Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
02.10.2024
Keusch |