5 |
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO).
Zweck der Gesellschaft ist auf der
Grundlage der im Verbandsstatut der
Arbeiterwohlfahrt (§ 12) festgelegten
Grundwerte die
- Förderung des Wohlfahrtswesens nach §
52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO
- Förderung der Unterstützung von
hilfsbedürftigen Personen im Sinne des §
53 AO
- Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung
- Förderung der Jugend-, Alten- und
Behindertenhilfe
- Förderung der Hilfe für politisch, ethnisch
oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler/Aussiedlerinnen,
Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen,
- Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger
und mildtätiger Zwecke.
Die Zwecke werden insbesondere
verwirklicht durch:
1. Mitwirkung an der öffentlichen
Meinungsbildung
2. Mitwirkung in Gremien der öffentlichen
Hand zu Aufgaben der öffentlichen Sozial-,
Kinder-, Jugend- und Gesundheitshilfe
3. Stellungnahmen, Anregungen und
Empfehlungen bei der Vorbereitung und
Durchführung von Entscheidungen auf
kommunaler Ebene, die soziale
Fragestellungen betreffen
4. Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung,
Unterstützung der Ortsvereine
5. Förderung von verschiedenen Formen
des Engagements (Anregung und Hilfe zur
Selbsthilfe, Förderung des Ehrenamtes,
des freiwilligen Engagements und der
Freiwilligendienste)
6. vorbeugende, helfende und heilende
Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen
Arbeit, zum Beispiel durch die Entwicklung
und Umsetzung von Förderkonzepten, die
materielle Förderung von im Sinne § 53 AO
hilfebedürftigen Menschen,
Beratungsinitiativen, Einrichtungen,
Maßnahmen und Aktionen
7. Beratung, Betreuung und Versorgung
von Senioren/Seniorinnen, behinderter
Menschen, Jugendlichen, Kindern und von
hilfsbedürftigen Menschen aller
Personengruppen unabhängig der
politischen, rassischen, nationalen und
konfessionellen Zugehörigkeit
8. Zusammenarbeit mit der
Selbstverwaltungskörperschaft und der
Kommunalverwaltung des Kreises
9. Förderung des Jugendwerkes der
Arbeiterwohlfahrt
10. den Betrieb von Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere:
- der Betreibung von ambulanten,
teilstationären und stationären
Einrichtungen und Angeboten im Rahmen
der Kinder- und Jugendhilfe
- soziale Beratungs- und Hilfsangebote
- Jugendsozialarbeit
- Jugendberufshilfe
- Offene Jugendarbeit
- Hilfen zur Erziehung
- Schulsozialarbeit.
Die Gesellschaft kann ihre
satzungsmäßigen Zwecke auch durch
planmäßiges Zusammenwirken i.S.d. § 57
Abs. 3 AO im Verbund des
Arbeiterwohlfahrt Kreisverbandes Mulde-
Collm e. V. verwirklichen, insbesondere mit
a) dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband
Mulde-Collm e. V.,
b) der AWO Pflege und Betreuungs
gGmbH,
c) der AWO Kinderwelt gGmbH,
d) der AWO Senioren- und Sozialzentrum
gemeinnützige GmbH Sachsen-West sowie
deren Tochtergesellschaft, der AWO
Leipzig Dienstleistungen gGmbH Sachsen-
West.
Dies kann unter anderem durch den Bezug
von kaufmännischen Dienstleistungen, von
Verwaltungs- und
Geschäftsbesorgungsleistungen sowie
durch die Überlassung von Vermögen und
Personal von Seiten des Arbeiterwohlfahrt
Kreisverbandes Mulde-Collm e.V.
gegenüber der Gesellschaft erreicht
werden.
Zudem kann das planmäßige
Zusammenwirken durch die Erbringung von
technischen Dienstleistungen von Seiten
der AWO Familienzentrum gGmbH
gegenüber den oben genannten
Körperschaften erzielt werden. Darüber
hinaus können die satzungsgemäßen
Zwecke auch durch die Erbringung von
administrativen Dienstleistungen sowie
Warenlieferungen und Dienstleistungen
aller Art von der AWO Senioren- und
Sozialzentrum gemeinnützige GmbH
Sachsen-West und deren
Tochtergesellschaft, der AWO Leipzig
Dienstleistungen gGmbH Sachsen-West,
gegenüber der Gesellschaft verwirklicht
werden. Zusätzlich kann die Gesellschaft
unbewegliche und bewegliche
Wirtschaftsgüter sowie Personal zur
Leistungserbringung den oben genannten
Körperschaften zur Verfügung stellen oder
von diesen beziehen. |
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|
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2023 hat die
Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 8
(Geschäftsführung), 11 (Jahresabschluss,
Ergebnisverwendung) und 14 (Auflösung der Gesellschaft und
Anfall des Vereinsvermögens) des Gesellschaftsvertrages
beschlossen. |
a)
28.11.2023
Scholz |
1 |
a)
AWO FamilienZentrum gGmbH
b)
Grimma
c)
Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb von
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
sowie die Förderung der Jugendpflege und
Jugendfürsorge, die gemeinnützige Zwecke
des § 52 AO verfolgen.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere
verwirklicht durch:
- die Schaffung und Unterhaltung bzw.
Betreibung von ambulanten, teilstationären
und stationären Einrichtungen und
Angeboten im Rahmen der Kinder- und
Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe
entsprechend SGB III und SGB VIII,
- soziale Beratungs- und Hilfsangbote,
- Jugendsozialarbeit,
- Jugendberufshilfe,
- Offene Jugendarbeit,
- Hilfen zur Erziehung,
- Bildungszentrum zur Förderung der
Jugendpflege und Jugendfürsorge. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Müller, Hans-Christoph, Rochlitz, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.10.2003. |
a)
07.07.2004
Gildemeister
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
4-12 SB |