HRB 101350: AWO Hessen-Süd Mitarbeiter-Unterstützungskasse GmbH, Frankfurt am Main, Kruppstraße 105, 60338 Frankfurt am Main. Prokura erloschen: Halbritter, Florian, Budenheim, * ‒.‒.‒‒; Jung, Sebastian, Pohlheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 101350: AWO Hessen-Süd Mitarbeiter-Unterstützungskasse GmbH, Frankfurt am Main, Kruppstraße 105, 60338 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Bauch, Ulrich, Braunfels, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Fausel, Karl-Heinz, Reichelsheim (Wetterau), * ‒.‒.‒‒.
HRB 101350: AWO Hessen-Süd Mitarbeiter-Unterstützungskasse GmbH, Frankfurt am Main, Kruppstraße 105, 60338 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft) beschlossen. Neuer Gegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine überbetriebliche Unterstützungskasse im Sinne des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) und eine soziale Einrichtung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Körperschaftssteuergesetz (KStG). Zur Wahrung des Charakters einer sozialen Einrichtung sind die Organe der Kasse verpflichtet, die steuerlichen Vorschriften der §§ 1 bis 3 Körperschaftssteuer-Durchführungsverordnung (KStDV) in jeweiliger Fassung zu befolgen. 2. Zweck der Gesellschaft ist ausschließlich und unabänderlich die freiwillige, einmalige, wiederholte oder laufende Gewährung von Leistungen der betrieblichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung an Mitarbeiter bzw. ehemalige Mitarbeiter von Unternehmen, die zum Unternehmensverbund des AWO Bezirksverbandes Hessen-Süd e.V. oder zu dessen Gliederungen ( Kreisverbände und Ortsvereine ) gehören (im Folgenden kurz "Trägerunternehmen"), nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages und nach Leistungsplänen in jeweils geltender Fassung, die auf der Grundlage dieses Gesellschaftsvertrages erstellt werden. 3. Als Mitarbeiter von Trägerunternehmen gelten Arbeitnehmer im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG und Personen, die diesen nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG gleichgestellt sind. Den Mitarbeitern gleichgestellt werden Personen, die auf Grund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs wie Arbeitnehmer mit unverfallbaren Versorgungsanwartschaften zu behandeln sind, bzw. für Personen, für die für Zwecke des Versorgungsausgleiches im Rahmen der externen Teilung Anrechte zu Lasten des Ausgleichsverpflichteten bei einem anderen Versorgungsträger begründet werden. 4. Mitarbeiter gemäß § 2 dieses Gesellschaftsvertrages können aufgrund tarifvertraglicher oder aufgrund arbeitsvertraglicher Zusage Begünstigte der Unterstützungskasse werden.
HRB 101350: AWO Hessen-Süd Mitarbeiter-Unterstützungskasse GmbH, Frankfurt am Main, Kruppstraße 105, 60338 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Przibilla, Thomas, Rodgau, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Fausel, Karl-Heinz, Reichelsheim, * ‒.‒.‒‒; Malisz, Jacek, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Malisz, Jacek, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Halbritter, Florian, Budenheim, * ‒.‒.‒‒; Jung, Sebastian, Pohlheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 101350:AWO Hessen-Süd Mitarbeiter-Unterstützungskasse GmbH, Frankfurt am Main, Kruppstraße 105, 60338 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2014 mit Nachtrag vom 23.09.2014. Geschäftsanschrift: Kruppstraße 105, 60338 Frankfurt am Main. Gegenstand: Die Gesellschaft ist eine überbetriebliche Unterstützungskasse im Sinne des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) und eine soziale Einrichtung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Körperschaftssteuergesetz (KStG). Zur Wahrung des Charakters einer sozialen Einrichtung sind die Organe der Kasse verpflichtet, die steuerlichen Vorschriften der §§ 1 bis 3 Körperschaftssteuer-Durchführungsverordnung (KStDV) in jeweiliger Fassung zu befolgen. Zweck der Gesellschaft ist ausschließlich und unabänderlich die freiwillige, einmalige, wiederholte oder laufende Gewährung von Leistungen der betrieblichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung an Mitarbeiter bzw. ehemalige Mitarbeiter von Unternehmen, die zum Unternehmensverbund des AWO Bezirksverbandes Hessen-Süd e.V. gehören (im Folgenden kurz "Trägerunternehmen"), nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages und nach Leistungsplänen in jeweils geltender Fassung, die auf der Grundlage dieses Gesellschaftsvertrages erstellt werden. Als Mitarbeiter von Trägerunternehmen gelten Arbeitnehmer im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG und Personen, die diesen nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG gleichgestellt sind. Den Mitarbeitern gleichgestellt werden Personen, die auf Grund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs wie Arbeitnehmer mit unverfallbaren Versorungsanwartschaften zu behandeln sind, bzw. für Personen, für die für Zwecke des Versorgungsausgleichs im Rahmen der externen Teilung Anrechte zu Lasten des Ausgleichsverpflichteten bei einem anderen Versorungsträger begründet werden. Mitarbeiter gemäß § 2 dieses Gesellschaftsvertrages werden aufgrund tarifvertraglicher oder aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung Mitglieder der Unterstützungskasse. Darüber hinaus können Mitarbeiter durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Geschäftsführung freiwilliges Mitglied der Unterstützungskasse werden und nach den von der Gesellschaft festzulegenden Bedingungen eine Vereinbarung über die Durchführung eines Versorgungsvertrages abschließen, falls hierdurch für den Arbeitgeber keine wie auch immer geartete rechtliche Verpflichtung Dritten gegenüber begründet wird. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Przibilla, Thomas, Rodgau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Malisz, Jacek, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat.