AWO Küchen-Service GmbH, Koblenz, Dreikaiserweg 4, 56068 Koblenz. Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers, der AWO Dienstleistungs- und Service-GmbH mit Sitz in Koblenz am 07.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
AWO Küchen-Service GmbH, Koblenz, Dreikaiserweg 4, 56068 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.12.2010 mit der AWO Dienstleistungs- und Service-GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 1108) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.