18 |
a)
AWO Schleswig-Holstein gGmbH
c)
1. Zweck des Unternehmens ist
die Förderung des Wohlfahrts-
wesens, der öffentlichen Gesund-
heitspflege, der Altenhilfe, der
Hilfe für Behinderte, der Jugend-
hilfe, der Erziehung der Volks-
und Berufsbildung einschließ-
lich der Studentenhilfe sowie die
selbstlose Unterstützung des in
§ 53 Abgabenordnung (AO) ge-
nannten Personenkreises.
Der Unternehmenszweck wird
verwirktlicht insbesondere durch
die Errichtung, Unterhaltung und
den Betrieb von:
- Kindertages- und Freizeitstätten
sowie stationären und ambulanten
Dienste der Jugendhilfe,
- stationäre, teilstationäre und am-
bulante Angebote der Altenhilfe
und -pflege,
- bedarfsgerechten bzw. zielgrup-
penspezifischen Wohnangeboten,
- psychosozialer Betreuung- und
Beratung bzw. der Gesundheits-
vorsorge,
- Beschäftigungsförderung so-
wie der beruflichen Qualifizie-
rung und sozialen Wiedereinglie-
derung,
- Kur-, Erholungs- und Rehabilita-
tionseinrichtungen,
- Werkstätten für behinderte Men-
schen.
Weiter wird der Zweck verwirk-
licht, durch eine Kooperation im
Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit ge-
meinnützigen Einrichtungen im
Verbund des AWO Landesver-
band Schleswig-Holstein e.V. und
dessen gemeinnützigen Tochter-
gesellschaften durch die Entge-
gennahme von Service- und Ver-
waltungsleistungen aller Art, ins-
besondere im Bereich infrastruk-
tureller Dienstleistungen. Hier-
zu zählt die Entgegennahme von
Catering, Hauswirtschafts- und
Servicediensten, Gebäude- und
Unterhaltsreinigung, technischen
und kaufmännischen Gebäude-
diensten, Sicherheitsdiensten, Be-
ratung, Schulung und Training,
Verwaltungsdienstleistungen so-
wie weiteren Dienstleistungen, die
sich im Zusammenhang mit oder
in Ergänzung zu den vorgenann-
ten Arbeiten ergeben.
Fachlich orientiert sich die Ge-
sellschaft hierbei an den Leitsät-
zen bzw. dem Leitbild des Lan-
desverbandes der Arbeiterwohl-
fahrt Schleswig-Holstein e.V. und
ist damit an den Bedürfnissen des
Menschen ausgerichtet.
2. Die Gesellschaft ist berechtigt
(im In- und Ausland) Zweignie-
derlassungen zu errichten, Toch-
tergesellschaften zu gründen und
sich an Unternehmen mit einem
ähnlichen Unternehmensgegen-
stand zu beteiligen und deren Ver-
tretung zu übernehmen. |
|
a)
Die Gesellschaft hat einen oder meh-
rere Geschäftsführer*innen.
Jede*r Geschäftsführer*in ist allein-
vertretungsberechtigt.
Die Befreiung die / der Geschäftsfüh-
rer*in ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB ausgeschlossen. |
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 08.09.2022
ist der Gesellschaftsvertrag neuge-
fasst insbesondere in
§ 1 Firma, Sitz,
§ 2 Zweck und Gegenstand des
Unternehmens,
§ 3 Gemeinnützigkeit,
§ 5 Stammkapital, Stammeinlagen
und § 6 Geschäftsführung, Vertre-
tung der Gesellschaft. |
a)
01.11.2022
Lämmerhirt |