28 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2023
sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten
Rechtsträger vom selben Tag mit der AWO Senioren und
Pflege Odenwald gGmbH mit Sitz in Frankfurt am Main
(Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 110110) verschmolzen. |
a)
25.09.2023
Hornburg
b)
Fall 30 |
11 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2023
sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten
Rechtsträger vom selben Tag mit der AWO pflegeplus gGmbH
mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main
HRB 29100) verschmolzen. |
a)
25.09.2023
Hornburg
b)
Fall 11 |
10 |
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b)
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Geschäftsführer:
Jung, Sebastian, Pohlheim, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
25.09.2023
Hornburg
b)
Fall 12 |
27 |
c)
1. Förderung des Wohlfahrtswesens, die
Förderung der Altenhilfe und Pflege älterer
und pflegebedürftiger Personen, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustands auf die Hilfe anderer
angewiesen sind, durch das Anbieten von
Wohnformen für Menschen mit
Betreuungsbedarf sowie
das Durchführen von ambulanter Pflege.
2.
Die Satzungszwecke werden insbesondere
verwirklicht durch den Betrieb von:
Stationären Pflegeeinrichtungen
Ambulanten Pflegeeinrichtungen
Teilstationären Pflegeeinrichtungen
Einrichtungen zur Kurzzeitpflege
Einrichtungen zum Betreuten Wohnen
3.
Die Gesellschaft wirkt planmäßig mit
anderen Körperschaften im gemeinnützigen
Unternehmen Arbeiterwohlfahrt Hessen-
Süd zusammen:
- mit dem Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband
Hessen-Süd e.V.,
- mit der AWO Integra gGmbH
Gemeinnützige Gesellschaft für soziale
Arbeit,
- mit der AWO Integra Catering gGmbH
Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung
von Beschäftigung für Menschen mit
Behinderung,
- mit der AWO miteinander gGmbH,
- mit der AWO Senioren und Pflege
Odenwald gGmbH,
-mit der AW pflegeplus gGmbH,
- mit der AWO & Pflegeverein Sozialstation
gemeinnützige GmbH,
- mit der AWO Seniorendienste Südhessen
gGmbH.
Aufgrund der Zweck-Synchronität der
jeweiligen Körperschaften im
gemeinnützigen Unternehmen
Arbeiterwohlfahrt Hessen-Süd mit den
Zwecken der Gesellschaft kann die
Zweckverwirklichung der Gesellschaft auch
gemeinsam arbeitsteilig im Wege der
Durchführung oder der Entgegennahme
von Kooperationsleistungen an und von
den genannten Körperschaften erfolgen,
insbesondere durch die Leistung oder
Entgegennahme von Dienstleistungen, die
für den ordnungsgemäßen Betrieb zur
Förderung der Wohlfahrtspflege erforderlich
sind (z.B. gegenseitige organisatori-sche
und administrative Unterstützung oder
Nutzungsüberlassungen). |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) beschlossen. |
a)
29.03.2023
Hornburg
b)
Fall 28 |
9 |
c)
1.
Förderung des Wohlfahrtswesens, die
Förderung der Altenhilfe und Pflege älterer
und pflegebedürftiger Personen, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustands auf die Hilfe anderer
angewiesen sind, durch das Anbieten von
Wohnformen für Menschen mit
Betreuungsbedarf sowie das Durchführen
von ambulanter Pflege.
2.
Die Satzungszwecke werden insbesondere
verwirklicht durch den Betrieb von:
Stationären Pflegeeinrichtungen
Ambulanten Pflegeeinrichtungen
Teilstationären Pflegeeinrichtungen
Einrichtungen zur Kurzzeitpflege
Einrichtungen zum Betreuten Wohnen
im Odenwaldkreis.
3. Die Gesellschaft wirkt planmäßig mit
anderen Körperschaften im gemeinnützigen
Unternehmen Arbeiterwohlfahrt Hessen-
Süd zusammen:
- mit dem Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband
Hessen-Süd e.V.,
- mit der AWO Integra gGmbH
Gemeinnützige Gesellschaft für soziale
Arbeit,
- mit der AWO Integra Catering gGmbH
Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung
von Beschäftigung für Menschen mit
Behinderung,
- mit der AWO miteinander gGmbH,
- mit der AWO Perspektiven gGmbH,
- mit der AWO pflegeplus gGmbH,
- mit der AWO & Pflegeverein Sozialstation
gemeinnützige GmbH,
- mit der AWO Seniorendienste Südhessen
gGmbH.
Aufgrund der Zweck-Synchronität der
jeweiligen Körperschaften im
gemeinnützigen Unternehmen
Arbeiterwohlfahrt Hessen-Süd mit den
Zwecken der Gesellschaft kann die
Zweckverwirklichung der Gesellschaft auch
gemeinsam arbeitsteilig im Wege der
Durchführung oder der Entgegennahme
von Kooperationsleistungen an und von
den genannten Körperschaften erfolgen,
insbesondere durch die Leistung oder
Entgegennahme von Dienstleistungen, die
für den ordnungsgemäßen Betrieb zur
Förderung der Wohlfahrtspflege erforderlich
sind (z.B. gegenseitige organisatorische
und administrative Unterstützung oder
Nutzungsüberlassungen). |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) beschlossen. |
a)
29.03.2023
Hornburg
b)
Fall 8 |