HRB 114637: AWO Soziale Dienste Harz GmbH, Quedlinburg, Pölkenstraße 9 a, 06484 Quedlinburg. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH mit dem Sitz in Quedlinburg (Amtsgericht Stendal HRB 114755) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 13.09.2018 wirksam geworden.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AWO Soziale Dienste Halberstadt gGmbH, Halberstadt, Eike-von-Repgow-Straße 15, 38820 Halberstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2012 mit Nachtrag vom 09.05.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand), 4 (Selbstlosigkeit), 7 (Vermögensbindung) der Satzung beschlossen. Neue Firma: AWO Soziale Dienste Harz GmbH. Neuer Sitz: Quedlinburg. Geschäftsanschrift: Pölkenstraße 9 a, 06484 Quedlinburg. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitt "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und Erwerb von Einrichtungen der Kinder-, Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe. Zum Gegenstand gehören Angebote der ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung sowie die Aus- und Weiterbildung. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist beschränkt auf das Gebiet der laut Satzung des AWO Kreisverband Harz e.V. festgelegten Gebietskörperschaft sowie auf andere Gebiete, sofern die jeweils zuständige Gliederung der AWO diese Tätigkeit ausdrücklich genehmigt. Die Gesellschaft dient der Umsetzung der Ziele und der Zweckerfüllung des Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Harz e.V. Sie erkennt das Leitbild, das Verbandsstatut und das Grundsatzprogramm des Arbeiterwohlfahrt Bundesverbandes e.V. in seiner jeweils gültigen Fassung als verbindlich an. Bei Abweichungen hiervon sowie bei Änderungen des Gegenstandes des Unternehmens ist zuvor die Zustimmung des AWO Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V. einzuholen. Die Gesellschaft wird korporatives Mitglied des AWO Kreisverbandes Harz e.V. Es wird eine Korporationsvereinbarung abgeschlossen. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: 1) Vorbeugende, helfende und heilende Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen Arbeit, der Kinder- und Jugendhilfen und des Gesundheitswesens, insbesondere durch - Altenhilfeeinrichtungen, - Jugendhilfeeinrichtungen, - Einrichtung der Behindertenhilfe, - Frauenhäuser, - Sozialstationen, - Beratungsstellen, - Erholungshilfe; 2) Anregung zur Hilfe und Selbsthilfe; 3) Erprobung neuer Formen und Methoden der Sozialarbeit; 4) Förderung ehrenamtlicher Arbeit; 5) Mitwirkung an den Aufgaben der öffentlichen Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe; 6) Zusammenarbeit mit anderen Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege, Fachverbänden und Selbsthilfeorganisationen; 7) Förderung der Gliederung des Kreisverbandes und dessen Aufgaben; 8) Förderung des Kreisjugendwerks; 9) Förderung von sozialen Projekten im Ausland, Beteiligung an Aktionen und Maßnahmen internationaler Solidarität; 10) Öffentlichkeitsarbeit. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, sofern diese als gemeinnützig anerkannt sind. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Thiele, Holger, Halberstadt OT Emersleben, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Bädje, Kai-Gerrit, Magdeburg, * ‒.‒.‒‒.
AWO Soziale Dienste Halberstadt gGmbH, Halberstadt, Eike-von-Repgow-Straße 15, 38820 Halberstadt.Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Geschäftsanschrift: Eike-von-Repgow-Straße 15, 38820 Halberstadt. 75.000,00 EUR.
AWO Soziale Dienste Halberstadt gGmbH, Halberstadt (Eike-von-Repgow-Straße 15, 38820 Halberstadt). Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2007 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und Erwerb von Einrichtungen der Kinder-, Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe. Zum Gegenstand gehören Angebote der ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung sowie die Aus- und Weiterbildung. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist beschränkt auf das Gebiet der laut Satzung des AWO Kreisverband Halberstadt e.V. festgelegten Gebietskörperschaft sowie auf andere Gebiete, sofern die jeweils zuständige Gliederung der AWO diese Tätigkeit ausdrücklich genehmigt. Die Gesellschaft dient der Umsetzung der Ziele der Zweckerfüllung der AWO. Sie erkennt das Leitbild, das Verbandsstatut und das Grundsatzprogramm der AWO in seiner jeweils gültigen Fassung als verbindlich an. Bei Abweichungen hiervon sowie bei Änderungen des Gegenstandes des Unternehmens ist zuvor die Zustimmung des AWO Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V. einzuholen. Die Gesellschaft wird korpoatives Mitglied des AWO Kreisverbandes Halberstadt e.V. Es wird eine Korporationsvereinbarung abgeschlossen. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: 1) vorbeugende, helfende und heilende Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen Arbeit, der Kinder- und Jugendhilfen und des Gesundheitswesens insbesondere durch - Altenhilfeeinrichtungen, - Jugendhilfeeinrichtungen, - Einrichtung der Behindertenhilfe, - Frauenhäuser, - Sozialstation, - Beratungsstellen, - Erholungshilfe. 2) Anregung zur Hilfe und Selbsthilfe, 3) Erprobung neuer Formen und Methoden der Sozialarbeit, 4) Förderung ehrenamtlicher Arbeit, 5) Mitwirkung an den Aufgaben der öffentlichen Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe, 6) Zusammenarbeit mit anderen Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege, Fachverbänden, und Selbsthilfeorganisationen, 7) Förderung der Gliederung des Kreisverbandes und deren Aufgaben, 8) Förderung des Kreisjugendwerks, 9) Förderung von sozialen Projekten im Ausland, Beteiligung an Aktionen und Maßnahmen internationaler Solidariät, 10) Öffentlichkeitsarbeit.