HRB 18966: Serva GmbH, Duisburg, Kuhlenwall 8, 47051 Duisburg. Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: AWO-Serva GmbH.
HRB 18966: Serva GmbH, Duisburg, Kuhlenwall 8, 47051 Duisburg. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Keser, Veysel, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Geschäftsführer: Olbers-Eumann, Stephan, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 18966: Serva GmbH, Duisburg, Kuhlenwall 8, 47051 Duisburg. Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Einfügung eines neuen § 18 (Vergütung der Gesellschaftervertreter) beschlossen; die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen wurde entsprechend angepasst.
HRB 18966: Serva GmbH, Duisburg, Kuhlenwall 8, 47051 Duisburg. Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Keser, Veysel, Duisburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 18966: Serva GmbH, Duisburg, Kuhlenwall 8, 47051 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.08.2017 mit der PSDU Personalservice GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 11791 ) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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