HRB 708280: AWT Peters GmbH, Kirchzarten, Höllentalstraße 15, 79199 Kirchzarten. Änderung der Geschäftsanschrift: Am Fischerrain 4, 79199 Kirchzarten.
AWT Peters GmbH, Kirchzarten, Höllentalstraße 15, 79199 Kirchzarten. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die technische Qualitätssicherung, Bau- und Schweißüberwachung und die zerstörungsfreie Materialprüfung.
AWT Peters GmbH, Kirchzarten, Höllentalstraße 15, 79199 Kirchzarten. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.04.2012. Geschäftsanschrift: Höllentalstraße 15, 79199 Kirchzarten. Gegenstand: Die technische Qualitätssicherung, Bau- und Schweißüberwachung und die zerstärungsfreie Materialprüfung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Peters, Dirk, Kirchzarten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Inhaber: Peters, Dirk, Kirchzarten, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Peters, Dirk, Kirchzarten, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Dirk Peters e. K.", Kirchzarten (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 702780) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe der Ausgliederungserklärung vom 05.04.2012.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.