HRB 18101: AWT Private Akademie für Wirtschaft und Technologie GmbH, Nürtingen, Ohmstraße 14, 72622 Nürtingen. Personenbezogene Daten (Wohnort) von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Kienas, Ralf, Riesa, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 18101: AWT Private Akademie für Wirtschaft und Technologie GmbH, Nürtingen, Ohmstraße 14, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Heck, Jakob, Geschäftsführer, Leonberg. Bestellt als Geschäftsführer: Kienas, Ralf, Nürtingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Kienas, Ralf, Riesa, * ‒.‒.‒‒.
HRB 18101: AWT Private Akademie für Wirtschaft und Technologie GmbH, Nürtingen, Ohmstraße 14, 72622 Nürtingen. Einzelprokura: Kienas, Ralf, Riesa, * ‒.‒.‒‒.
HRB 18101:AWT Private Akademie für Wirtschaft und Technologie GmbH, Stuttgart, Katharinenstr. 18, 70182 Stuttgart.Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Nürtingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Ohmstraße 14, 72622 Nürtingen.
AWT Private Akademie für Wirtschaft und Technologie GmbH, Stuttgart, Katharinenstr. 18, 70182 Stuttgart.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Katharinenstr. 18, 70182 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MSA Multi-System-Arbeit gemeinnützige GmbH Metall- und Holzbearbeitung - Landschaftspflege", Meißen (Amtsgericht Dresden HRB 7419) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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