AWV Ahrweiler Verkehrs GmbH & Co.KG, Brohl-Lützing (Brohltalstr. 2, 56654 Brohl-Lützing). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AWV Ahrweiler Verkehrs GmbH (HRB 14787) am 05.05.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
AWV Ahrweiler Verkehrs GmbH & Co.KG, Brohl-Lützing (Brohltalstr. 2, 56654 Brohl-Lützing). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.04.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.04.2008 mit der VREA Verkehrsbetrieb Rhein Eifel Ahr GmbH mit Sitz in Brohl-Lützing (Amtsgericht Koblenz, HRB 14787) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ahrweiler Verkehrs GmbH & Co.KG, Brohl-Lützing (Brohltalstr. 2, 56654 Brohl-Lützing). Neue Firma: AWV Ahrweiler Verkehrs GmbH & Co.KG.
Ahrweiler Verkehrs GmbH & Co.KG, Brohl-Lützing (Brohltalstr. 2, 56654 Brohl-Lützing). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Ahrweiler Verwaltungs-GmbH, Brohl-Lützing (Koblenz HRB 20120), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung zur Neugründung der Ahrweiler Vermögens GmbH, Brohl-Lützing (HRB 13609) gemäß Gesellschafterbeschluss vom 21.11.2005.Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnensechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Rechts steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.