AWV Autovermietung GmbH, Aachen (Theresienstraße 9, 52072 Aachen).Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
AWV Autovermietung GmbH, Aachen (Theresienstraße 9, 52072 Aachen). Von Amts wegen nach § 65 GmbHG eingetragen: Durch Beschluss des Registergerichts gemäß § 399 FamFG vom 14.05.2012 wurde ein wesentlicher Mangel des Gesellschaftsvertrags festgestellt. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst.
AWV Autovermietung GmbH, Aachen (Theresienstraße 9, 52072 Aachenwird gemäß § 399 IV, III FamFG festgestellt, dass die Gesellschaft an einem zur Auflösung gemäß § 60 Abs 1 Nr. 6 GmbHG führenden Mangel leidet, weil die Bestimmung der Firma im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG nichtig ist.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsbehelf der Beschwerde gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt oder wenn das Gericht des ersten Rechtszugs die Beschwerde zugelassen hat. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
AWV Autovermietung GmbH, Aachen (Theresienstraße 9, 52072 AachenDie Firma AWV Autovermietung GmbH führt mit dem Begriff -Autovermietung- eine Firmenbezeichnung, die eine Tätigkeit nennt, welche der Gesellschaft nach der bestandskräftigen Gewerbeuntersagungsverfügung des Landrats des Landkreises Viersen vom 11.11.1999 untersagt ist. Deshalb ist die Satzungsbestimmung über die Firma nichtig. Gemäß §§ 399 IV FamFG hat das Registergericht eine GmbH aufzulösen, wenn der Gesellschaftsvertrag einen erheblichen Satzungsmangel aufweist. Dies ist der Fall. Der Gesellschaft und ihrer Geschäftsführerin wird daher aufgegeben, binnen drei Monaten nach Bekanntgabe dieser Verfügung eine den Mangel beseitigende Änderung des Gesellschaftsvertrages zum Handelsregister anzumelden oder innerhalb dieser Frist die Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen.Andernfalls hat das Gericht den Mangel der Satzung festzustellen.Wird diese Feststellung rechtskräftig, wird hierdurch die Gesellschaft nach § 60 Abs. 1 Ziff. 6 GmbHG aufgelöst; dies wird sodann auch im Handelsregister eingetragen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
AWV Autovermietung GmbH, Aachen (Theresienstraße 9, 52072 Aachen).Bezüglich oben bezeichneter Handelsregistersache wurde nach derzeitigen Erkenntnissen des Gerichts der Gesellschaft durch inzwischen bestandskräftige Gewerbeuntersagungsverfügung des Landrats des Landkreises Viersenvom 11.11.1999 auf Dauer u.a. die Autovermietung untersagt.Damit ist die Firma der Gesellschaft unzulässig geworden, da diese gerade die Autovermietung zitiert.Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist. Dies ist nach obigen Ausführungen der Fall.Der Gesellschaft und ihren Geschäftsführern wird aufgegeben, binnen 3 Monate die Zulässigkeit der Firma nachzuweisen oder innerhalb der Frist die Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen. Andernfalls wird das Gericht die Löschung von Amts wegen vornehmen und im Handelsregister eintragen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen