Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
14 |
|
|
b)
Geschäftsführer:
7.
Ewen, Heiko, * ‒.‒.‒‒, Kiel
Nicht mehr Geschäftsführer:
4. Hemkentokrax, Paul |
|
|
a)
11.01.2024
Schwier |
HRB 5562 FL: AWZ Abfallwirtschaftszentrum Flensburg GmbH, Flensburg, Eckernförder Landstraße 300, 24941 Flensburg. Gegenstand: Die Behandlung und Aufbereitung von Abfällen aus dem Bereich der Siedlungs- und Gewerbeabfälle sowie der Sortierung von Abfällen zur Verwertung, die Bereitstellung dieser zum Teil vorbehandelten Abfälle zur Verwertung, Deponierung oder weiteren Behandlung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Serviceleistungen. Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Anwendung des Flensburger Kodex in der jeweils geltenden Version und bekennt sich zu den Leitlinien guter Unternehmensführung, wie sie im Flensburger Kodex festgeschrieben sind. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2017 ist der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst worden, unter Änderung insbesondere von § 2 (Zweck, Gegenstand und Selbstverständnis des Unternehmens) und § 6 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft).
HRB 5562 FL: AWZ Abfallwirtschaftszentrum Flensburg GmbH, Flensburg, Eckernförder Landstraße 300, 24941 Flensburg. Der mit der Stadtwerke Flensburg GmbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 1283 FL) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvertrag vom 09.12.2016 mit Wirkung zum 31.12.2016 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, dessen Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 5562 FL: AWZ Abfallwirtschaftszentrum Flensburg GmbH, Flensburg, Eckernförder Landstraße 300, 24941 Flensburg. Der mit der Stadtwerke Flensburg mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 1283 FL) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 16.12.2013 in § 6 Ziffer 6 geändert worden. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 16.12.2013 zugestimmt.
HRB 5562 FL: Firma vormals: MEISH Mittelständische Entsorgungsinitiative Schleswig-Holstein GmbH, Flensburg, Eckernförder Landstraße 300, 24941 Flensburg. Neuer Firmenname: AWZ Abfallwirtschaftszentrum Flensburg GmbH; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.02.2013 ist die Firma, § 1 des Gesellschaftsvertrages, geändert worden. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die AWZ Abfallwirtschaftszentrum Flensburg GmbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 2764 FL) - übertragender Rechtsträger - durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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