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AX Solutions GmbH, Braunschweig (HRB 4652) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Ludwigstr. 5 b
38106 Braunschweig
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 4652
Amtsgericht: Braunschweig
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die AX Solutions GmbH aus Braunschweig war im Handelsregister Braunschweig unter der Nummer HRB 4652 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die AX Solutions GmbH ihren Standort nicht geändert. Die AX Solutions GmbH wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.05.2020)

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Registermeldungen 8

Calendar 06.11.2012
Veränderung

AX Solutions GmbH, Braunschweig, Ludwigstraße 5 b, 38106 Braunschweig. Mit Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 10.10.2012 - 50 Fr 2756/12 h - wurde die Verschmelzung der TERNA GmbH - Zentrum für Business Software als übernehmender Gesellschaft mit der AX Solutions GmbH als übertragender Gesellschaft im österreichischen Firmenbuch eingetragen. Die Verschmelzung ist damit wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.

Calendar 14.09.2012
Veränderung

AX Solutions GmbH, Braunschweig, Ludwigstraße 5 b, 38106 Braunschweig. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des gemeinsamen Verschmelzungsplanes vom 29.08.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2012 mit der TERNA GmbH - Zentrum für Business Software mit Sitz in A-Innsbruck (österreichisches Firmenbuch FN 267591 t) verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt (hier Österreich), wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten übertragenden Rechtsträgers ist Sicherheit zu leisten, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Emtwurfs entstanden sind § 122j dUmwG.

Calendar 24.07.2012
Vorgang ohne Eintragung

AX Solutions GmbH, Braunschweig, Ludwigstraße 5 b, 38106 Braunschweig. Beim Handelsregister ist ein Entwurf eines Verschmelzungsplans eingereicht worden. Danach soll die AX Solutions GmbH, D-Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig, HRB 4652) als übertragender Rechtsträger mit der Terna GmbH - Zentrum für Business Software, A-Innsbruck (Firmenbuch des Landgerichts Innsbruck als Handelsgericht zu FN 267591t) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außen stehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind. Die Rechte der Gläubiger des übertragenden Rechtsträgers ergeben sich aus § 122 j dUmwG. Danach ist - wenn die übernehmende oder neue Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt - den Gläubigern einer übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf diese Sicherheit steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122 j dUmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Terna GmbH - Zentrum für Business Software unter deren Geschäftsanschrift A-6020 Innsbruck, Grabenweg 3a, Österreich, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleitung spätestens 2 Monate nach dem Tag, an dem der Entwurf des Verschmelzungsplans bekannt gemacht worden ist, gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. Gemäß § 23 dUmwG sind den Inhabern von Rechten in einem übertragenden Rechtsträger, die kein Stimmrecht gewähren, insbesondere den Inhabern von Anteilen ohne Stimmrecht, von Wandelschuldverschreibungen, von Gewinnschuldverschreibungen und von Genussrechten gleichwertige Rechte in dem übernehmenden Rechtsträger zu gewähren.Unter folgenden Anschriften können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden:AX Solutions GmbH, D-38106 Braunschweig, Ludwigstraße 5b oder Terna GmbH - Zentrum für Business Software, A-6020 Innsbruck, Grabenweg 3a. In den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind weder Inhaber von Sonderrechten noch Minderheitsgesellschafter vorhanden. Der Entwurf des Verschmelzungsplans sowie der gemeinsame Verschmelzungsbericht der beiden beteiligten Gesellschaften liegen ferner ab heute (18.07.2012) in den Geschäftsräumen der beiden Gesellschaften aus.

Calendar 27.03.2012
Veränderung

AX Solutions GmbH, Braunschweig, Ludwigstraße 5 b, 38106 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Stiebner, Mathias, Techniker, Braunschweig. Bestellt als Geschäftsführer: Kranebitter, Christian, Mötz / Österreich, * ‒.‒.‒‒; Palaver, Reinhard, Ebbs / Österreich, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Calendar 14.10.2011
Veränderung

HSO Nord GmbH, Braunschweig, Ludwigstraße 5 b, 38106 Braunschweig. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: AX Solutions GmbH.

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Historie 4

27.03.2012
Entscheideränderung

Austritt
Herr Mathias Stiebner
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christian Kranebitter
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Reinhard Palaver
Geschäftsführer

23.12.2010
Firmenname geändert

alt:
AX Solutions GmbH

neu:
HSO Nord GmbH

07.08.2007
Firmenname geändert

alt:
CABUS Business Solutions Braunschweig GmbH

neu:
AX Solutions GmbH

Entscheideränderung

Austritt
Herr Kay Laukat
Geschäftsführer

30.05.2007
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Kay Laukat
Geschäftsführer