AXINO AG, Stuttgart, Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 21.04.2011 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "AXINO Investment GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 737408) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AXINO AG, Stuttgart, Königstraße 26, 70173 Stuttgart.Geschäftsanschrift: Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Vertretungsbefugnis und Name geändert bei Vorstand: Mayer-Heinzelmann, Manfred, Grünwald, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Vorstand: Seybold, Wolfgang, Esslingen am Neckar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.06.2009 die Aktiengesellschaft "AXINO Capital AG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 722249) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AXINO AG, Stuttgart, (Königstr. 26, 70173 Stuttgart).Die Gesellschaft hat am 24.06.2009 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "AXINO Capital AG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 722249) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.
AXINO AG, Stuttgart, (Königstr. 26, 70173 Stuttgart).Die Hauptversammlung vom 23.10.2008 hat die Änderung der Satzung in § 13 ( Jahresabschluß ) beschlossen.