AXTRA GmbH, Oberhausen, Feldstraße 2, 46149 Oberhausen. Geschäftsanschrift: Carnaper Hof 7, 45329 Essen. Der Sitz ist nach Essen (jetzt Amtsgericht Essen HRB 23478) verlegt.
AXTRA GmbH, Essen, Carnaper Hof 7, 45329 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2007, zuletzt geändert am 29.07.2008. Die Gesellschafterversammlung hat am 21.09.2011 beschlossen, den Sitz der Gesellschaft von Oberhausen (bisher Amtsgericht Duisburg, HRB 20166) nach Essen zu verlegen und den Gesellschaftsvertrag entsprechend in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) zu ändern. Geschäftsanschrift: Carnaper Hof 7, 45329 Essen. Gegenstand: Die Durchführung von Transporten auf der Straße. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand. Stammkapital: 41.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch. Geschäftsführer: Rüther, Axel, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒; Rüther, Fritz, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.
AXTRA GmbH, Oberhausen, Feldstraße 2, 46149 Oberhausen.Geschäftsanschrift: Feldstraße 2, 46149 Oberhausen. Neu bestellt als Geschäftsführer: Rüther, Fritz, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Rüther, Fritz, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒.
AXTRA GmbH, Oberhausen, (Feldstr. 2, 46149 Oberhausen).Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 16.000,00 EUR durch Einbringung des von dem Einzelkaufmann Axel Rüther in Oberhausen unter der Firma AXTRA Axel Rüther Transporte e.K. in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg HRA 10300) betriebenen Unternehmens zum Zwecke der Durchführung der Umwandlung durch Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.07.2008 beschlossen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.07.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom selben Tage das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Axel Rüther in Oberhausen unter der Firma AXTRA Axel Rüther Transporte e.K. in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg HRA 10300) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AXTRA GmbH, Oberhausen, (Feldstr. 2, 46149 Oberhausen).Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.09.2008 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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