AYK AG, Rösrath, (Karl-Schiller-Straße 5, 51503 Rösrath).Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 im Wege des Formwechsels in die AYK GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 64007) umgewandelt. Die Firma ist daher hier erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
51503 Rösrath
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Amtsgericht: Köln
Rechtsform: AG