HRB 97170: AZ Bau GmbH, Schlüchtern, Seidelbastring 3, 36381 Schlüchtern. Bestellt als Geschäftsführer: Zhabari, Qendrim, Hünfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 97170: AZ Bau GmbH, Schlüchtern, Seidelbastring 3, 36381 Schlüchtern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2019. Geschäftsanschrift: Seidelbastring 3, 36381 Schlüchtern. Gegenstand: Ausführung von Außenputzarbeiten und Sanierungsarbeiten und Fassadenarbeiten, auch mit Wärmeverbundsystem und Dämmarbeiten. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Zhabari, Agim, Schlüchtern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Agim Zhabari, Schlüchtern, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma AZ Bau e.K. in Schlüchtern (Amtsgericht Hanau HRA 93736) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes/-vertrags vom 11.07.2019. Die Ausgliederung ist wirksam mit gleichzeitiger Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.