AZ Betonwerk GmbH, Alzey, Albiger Straße 12, 55232 Alzey. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.08.2011 mit der Wilhelm Faber GmbH mit Sitz in Alzey (Amtsgericht Mainz, HRB 31620) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55232 Alzey
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Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH