HRB 99747: AZ Electronic Materials GmbH, Darmstadt, Frankfurter Straße 250, 64293 Darmstadt. Mit der MERCK Kommanditgesellschaft auf Aktien, Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 6164) als herrschendem Unternehmen ist am 16.02.2021 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2021 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 99747: AZ Electronic Materials GmbH, Darmstadt, Frankfurter Straße 250, 64293 Darmstadt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Aydt, Ewald, Roßdorf, * ‒.‒.‒‒; Dr. Brazel, Carl Christian, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 99747: AZ Electronic Materials GmbH, Darmstadt, Frankfurter Straße 250, 64293 Darmstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2019. Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 250, 64293 Darmstadt. Gegenstand: Halten und Verwaltung von Beteiligungen aller Art. Stammkapital: 30.861.400,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Demuth, Rüdiger, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒; Dr. Horstmann, Stefan, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der AZ Electronic Materials S.a.r.l. mit dem Sitz in Luxemburg (bisher: Registre de Commerce et des Societes, Luxemburg, B156074) unter gleichzeitiger grenzüberschreitender Sitzverlegung von Luxemburg nach Darmstadt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.