AZ-Almüco Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die Verschmelzung wurde am 17.08.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 143947).
AZ-Almüco Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der AZ-Arges Vermögensverwaltungsgesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 143947) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AZ-Almüco Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Der Verschmelzungsvertrag mit der Orpheus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 140586) vom 28.06.2005 ist auf Grund des Aufhebungsvertrages vom 21.07.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag aufgehoben.
AZ-Almüco Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Orpheus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 140586) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AZ-Almüco Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Hintz, Gerd-Wolfgang, Gilching, * ‒.‒.‒‒; Obermaier, Christian, Eching, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Dr. Dürnhöfer, Albrecht, München, * ‒.‒.‒‒; Dr. Wimmer, Helmut, München, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Pilz, Alexander, Germering, * ‒.‒.‒‒; Dr. Streitferdt, Felix, München, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Schwefer, Patrick, München, * ‒.‒.‒‒; Maier, Jürgen, Dachau, * ‒.‒.‒‒.