AZ-Argos 22 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München, Königinstr. 28, 80802 München. Die Verschmelzung wurde am 17.08.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Charlottenburg HRB 54827).
AZ-Argos 22 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München, Königinstr. 28, 80802 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gamma Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 54827) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AZ-Argos 22 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die AZV-Argos 1 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 158493) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AZ-Argos 22 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der AZV-Argos 1 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 109.000,00 EUR.
AZ-Argos 22 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 36.000,00 EUR auf 108.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Nicht eingetragen: Die Gesellschafterin leistet auf ihre Stammeinlage von 36.000,-- EURO eine Sacheinlage, indem Sie 632.894 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der von Ihr an der E.ON AG Düsseldorf gehaltenen Aktien sowie 560.000 auf den Namen lautende Stückaktien der von ihr an der Siemens AG München gehaltenen Aktien in die Gesellschaft einbringt. Hinsichtlich d. Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen Bezug genommenn.
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