AZ-Argos 47 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München, Königinstr. 28, 80802 München.
AZ-Argos 47 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München, Königinstr. 28, 80802 München. Die Verschmelzung wurde am 29.07.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Firmenbuch des Handelsgerichts Wien richtig: FN 270042 x).
AZ-Argos 47 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München, Königinstr. 28, 80802 München. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 29.06.2011 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2011 mit der Allianz Holding eins GmbH mit dem Sitz in Wien (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 290042 x) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
AZ-Argos 47 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München, Königinstr. 28, 80802 München. Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist.An der Verschmelzung sind die AZ-Argos 47 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in München, Deutschland als übertragende Gesellschaft und die Allianz Holding eins GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit Sitz in Wien, Österreich als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 170955; Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wienunter der Firmennummer FN 270042x. Die Rechte der Gläubiger der übertragendenAZ-Argos 47 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ergeben sich aus § 122 j UmwG.Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten AZ-Argos 47Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zweiMonaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des Verschmelzungsplans bekannt gemachtworden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht stehtden Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung dieErfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen,steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagenach Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans entstanden sind. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertragoder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genanntenobligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, dainsoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt derForderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss.Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtetsein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigenLeistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell darausresultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüberder AZ-Argos 47 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH unter deren GeschäftsanschriftKöniginstrasse 28, 80802 München geltend zu machen. Hierzu ist eine genaueBeschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eineIndividualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird daraufhingewiesen,dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach dem Tag derBekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans gefordert werden muss. Unter dervorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten fürdie Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.Zudem ergeben sich Rechte der Gläubiger der beteiligten Gesellschaften aus § 226 desösterreichischen Aktiengesetzes. Danach ist den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften,wenn sie sich sechs Monate nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzungzu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangenkönnen; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dassdurch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind inder Veröffentlichung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheits-leistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle des Konkurses einRecht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutzerrichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Der Anspruch istunmittelbar gegenüber der Allianz Holding eins GmbH unter deren GeschäftsanschriftHietzinger Kai 101-105, 1130 Wien geltend zu machen. Unter der vorgenannten Anschriftkönnen im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechteder Gläubiger kostenlos eingeholt werden
AZ-Argos 47 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München, Königinstr. 28, 80802 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Dürnhöfer, Albrecht, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Behlert, Christian, München, * ‒.‒.‒‒.