AZ-LIN Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2006 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "AZ-LIN Vermögensverwaltungsgesellschaft OHG" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 88086) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AZ-LIN Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die AZ-LIN 2 Vermögensverwaltungs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 158495) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AZ-LIN Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die Alico-Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 69887) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AZ-LIN Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Hintz, Gerd-Wolfgang, Gilching, * ‒.‒.‒‒; Obermaier, Christian, Eching, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Maier, Jürgen, Dachau, * ‒.‒.‒‒; Dr. Wimmer, Helmut, München, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Pilz, Alexander, Germering, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Schwefer, Patrick, München, * ‒.‒.‒‒.