AZ-SDC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2006 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2006 mit der Allianz Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 7158) verschmolzen. DieVerschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AZ-SDC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die Verschmelzung wurde am 16.06.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 7158).
AZ-SDC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die AZ-SDC 2 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 158496) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AZ-SDC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die Aquila-Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 69886) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AZ-SDC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Hintz, Gerd-Wolfgang, Gilching, * ‒.‒.‒‒; Obermaier, Christian, Eching, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Dr. Dürnhöfer, Albrecht, München, * ‒.‒.‒‒; Dr. Wimmer, Helmut, München, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Dr. Dürnhöfer, Albrecht, München, * ‒.‒.‒‒; Pilz, Alexander, Germering, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Greser, Michael, Attenkirchen, * ‒.‒.‒‒; Dr. Schwefer, Patrick, München, * ‒.‒.‒‒.