AZEGO Aktiengesellschaft, München (Hörselbergstraße 5, 81677 München). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 26.2.2008 (Az. 1501 IN 216/08) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 32 HGB, 263 AktG.
AZEGO Aktiengesellschaft, München (Hörselbergstraße 5, 81677 München). Die Hauptversammlung vom 26.07.2007 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 16.193.820,00 EUR und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Neues Grundkapital: 5.397.940,00 EUR. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nicht zu, wenn sie im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
AZEGO Aktiengesellschaft, München (Hörselbergstraße 5, 81677 München). Die Hauptversammlung vom 26.07.2007 hat die Aufhebung des Bedingten Kapitals vom 24.05.2002, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals und die Änderung der §§ 3 (Bekanntmachungen, Informationsübermittlung und Gerichtsstand) und 4 (Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.07.2007 um 7.000.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2007/I). . Das Bedingte Kapital vom 24.05.2007 Bedingtes Kapital III/2002) ist aufgehoben. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
AZEGO Aktiengesellschaft, München (Siebertstr. 5, 81675 München). Ausgeschieden: Vorstand: Meindl, Peter, St. Louis, Frankreich, * ‒.‒.‒‒.
AZEGO Aktiengesellschaft, München (Siebertstr. 5, 81675 München). Die Semiconsult Electronic GmbH mit dem Sitz in Hofheim am Taunus (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 74099) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.02.2006 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom17.07.2006 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen