AZF-Arges 2 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die Verschmelzung wurde am 10.12.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 75727).
AZF-Arges 2 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2007 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.11.2007 und Beschluss der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 75727) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AZF-Arges 2 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 182.000,00 EUR.
AZF-Arges 2 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 181.000,00 EUR. Der am 30.08.2002 mit der Frankfurter Versicherungs AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 8948) als herrschender Gesellschaft geschlossene Beherschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht nun infolge Verschmelzung der herrschenden Gesellschaft auf die Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 75727) mit dieser fort.Nicht eingetragen: Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Sacheinlage. Auf die eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
AZF-Arges 2 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die AZF-Arges 1 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 143949) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaftverschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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