Aareal Hyp AG, Wiesbaden (Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Aareal Bank AG am 03.03.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Aareal Hyp AG, Wiesbaden (Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.02.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Aareal Bank AG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 13184) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.