HRB 110624:Abakus Immobilien GmbH, München, Maximiliansplatz 12 A, 80333 München.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Herzog-Heinrich-Str. 8, 80336 München.
Abakus Immobilien GmbH, München, Maximiliansplatz 12 A, 80333 München. Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2011 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Vermittlung des Abschlusses sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung, Handel mit immobilienbezogenen Waren aller Art.
Mahalo Wohn- und Gewerbebau GmbH, München, (Maximiliansplatz 12 A, 80333 München).Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 7 (Bekanntmachungen) und die Einfügung eines § 10 (Vorabausschüttungen) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Abakus Immobilien GmbH. Bestellt: Geschäftsführer: Wood-Boeckeler, Alexandra, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hägele, Jürgen, Kaufmann, München. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 11.11.2002 mit der Stadthaus München Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, nunmehr Stadthaus München Wohnbau & Immobilien GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 83459) ist durchKündigung zum 09.10.2008 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.